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CMR

Wofür steht CMR?

CMR steht für Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route, was auf Deutsch so viel wie Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge im Straßengüterverkehr bedeutet.
Die CMR bezeichnet also das internationale Abkommen über grenzüberschreitende Transporte, die auf dem Landweg durchgeführt werden. Das Abkommen beinhaltet Vorschriften auf Basis derer es Themen wie Auftragsvergabe, Haftung bei Verzug, Verlust oder Beschädigung des Transportguts sowie Auftragsabwicklung regelt. Das Vertragswerk enthält zudem Vorschriften für den Fall von aufeinanderfolgenden Frachtführern.
Zur Anwendung kommt das Abkommen, wenn mindestens das Abgangs- oder Empfangsland des jeweiligen Transportgutes ein CMR-Mitgliedstaat ist. Wenn der Frachtvertrag im Rahmen der CMR geschlossen wurde, verdrängt das Abkommen auch das nationale Transportrecht. Nur, wenn ein Sachverhalt nicht hinreichend durch die CMR geregelt ist, gilt ergänzend das nationale Recht.
Darüber hinaus ist sie nur gültig, wenn Straßenfahrzeuge beladen werden. Das bedeutet, dass Container oder Wechselaufbauten allein nicht als Fahrzeuge gelten, sondern nur in Kombination mit dem entsprechenden Fahrzeug.

Geschichte der CMR

Das Abkommen wurde 1956 unter der Schirmherrschaft der UNO geschlossen. Zu den Gründungsstaaten gehörten: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Polen, Schweden und die Schweiz. Inzwischen sind alle europäischen Staaten, mehrere Staaten in Zentralasien und im Nahen Osten sowie zwei afrikanische Länder (Marokko und Tunesien) dem Abkommen beigetreten.

Der Begriff in der Praxis

Der Begriff CMR bezieht sich eigentlich auf das Abkommen an sich, wird in der Praxis aber auch gerne als Synonym für den CMR-Frachtbrief verwendet.