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Frachtführer

Was ist ein Frachtführer?

Der Frachtführer, auch Transporteur genannt, führt auf Basis eines Beförderungs- bzw. Frachtvertrages Transporte für einen Auftraggeber durch. 

Der Begriff Frachtführer bezeichnet einen selbstständigen Kaufmann in der Logistik- und Transportbranche, der als gewerblicher Unternehmer Frachten zu Land, zu Wasser oder in der Luft gegen Entgelt befördert.

Möglich ist auch eine Kombination mit verschiedenen Verkehrsmitteln (so genannte „multimodale Transporte“). Der Frachtführer unterscheidet sich vom Spediteur dadurch, dass der Spediteur per Definition die Transporte lediglich organisiert. Allerdings kann der Spediteur durch den sogenannten Selbsteintritt auch zum Frachtführer werden. 

Pflichten des Frachtführers

Frachtführer haben gewisse Pflichten, die durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt werden. So besteht die Hauptpflicht des Frachtführers in der Beförderung des übernommenen Gutes zum Bestimmungsort. Hierbei muss er die sorgfältige Ausführung der Beförderung und das Einhalten der Lieferfrist (§ 423 HGB) gewährleisten, sowie die Anweisungen des Absenders und des Empfängers befolgen (§ 418 HGB). Außerdem ist er gegenüber seinem Auftraggeber schadensersatzpflichtig (§§ 425-427 HGB). 

Rechte des Frachtführers

Bei allen Pflichten eines Frachtführers hat dieser auch Rechte, um sich beispielsweise gegenüber säumigen Auftraggebern zu schützen. Es besteht ein gesetzliches Pfandrecht der Fracht wegen aller durch den Frachtvertrag begründeten Forderungen, solange er die Fracht im Besitz hat oder durch Traditionspapiere darüber verfügen kann (§ 440 HGB). Generell muss der Absender die Fracht neben Begleitpapieren in ordentlichem Zustand und sicherer Verpackung übergeben (§§ 411, 413 HGB). Zudem kann der Frachtführer unter anderem die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen (§ 408 HGB).  

Rechtsstellung des Frachtführers beim Transport

Sind mehrere Frachtführer an der Beförderung eines Frachtgutes beteiligt, so ist die Rechtsstellung wie folgt:

1. Ausführender Frachtführer. Der Absender beschließt mit dem ersten Frachtführer einen für die Gesamtstrecke geltenden Frachtvertrag. Die weiteren beteiligten Frachtführer befördern die Fracht nur für einen Teil der Strecke und übergeben die Fracht mit dem durchgehend geltenden Frachtbrief an den jeweils nächsten Frachtführer. Alle beteiligten Frachtführer haften als Gesamtschuldner (§ 432 HGB).

2. Nachfolgender Frachtführer. Der letzte Transporteur bei der Beförderung durch mehrere Frachtführer hat bei der Ablieferung die Forderungen der vorhergehenden Frachtführer mit einzuziehen. Er übernimmt die Rechte der vorhergehenden Frachtführer und kann auch deren Pfandrecht ausüben (§ 442 HGB).
Frachtführer in anderen Verkehrsträgern: In der Luftfahrt werden Frachtführer Carrier (engl. to carry = tragen) genannt. Der Eisenbahntransport hat eigene, spezielle Regeln und bei der Seeschifffahrt sind See-Reedereien sogenannte Verfrachter.