Der Begriff Güterschaden bezeichnet die teilweise oder komplette Beschädigung einer Sendung oder eines Sendungsteils, sowie den Verlust eines Teils oder der kompletten Sendung.
Im Falle einer Beschädigung muss diese durch den Geschädigten gegenüber dem Verursacher angezeigt werden. Im Falle der meisten Speditionen kommt die ADSp als Form der AGB zum Tragen, um den entstandenen Schaden zu regulieren.