Bei Export von Waren ins Nicht-EU-Ausland benötigt die Zollverwaltung des jeweiligen Einfuhrlandes zur Warenabfertigung und Zollerhebung eine sogenannte Handelsrechnung. In dieser sind unter anderem Menge und Preis der einzuführenden Waren, deren genaue Bezeichnung und die Namen und Anschriften der Vertragspartner vermerkt.
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