AGB

Inhaltsübersicht

Versender

Stand September 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kunde (‘AGB’) für die SALOODO! Plattform (‘Plattform’)

 

I. Einführung

 

§ 1 Vertragsparteien

1) Die Parteien des Vertrags über die Nutzung der Plattform und der über die Plattform angebotenen Transportleistungen sind die Saloodo! GmbH (‘Saloodo!’) und der Kunde (‘Kunde’), der Unternehmer i.S.d. § 14 BGB 14 (1) BGB ist. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB 14 (1) BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Saloodo! und der Kunde werden zusammen auch ‘die Parteien’ genannt.

2) Mit Akzeptanz dieser AGB garantiert der Kunde, dass er kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Kunde garantiert des Weiteren, dass er die Vereinbarung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

1) Saloodo! stellt dem Kunden die Plattform mit allen in Teil I. dieser AGB beschriebenen Funktionen bereit und erbringt Transportleistungen gemäß Teil II. dieser AGB. Die Plattform ist eine Online Plattform, die es Kunden, die einen Bedarf an Transportleistungen haben, ermöglicht, einen Subunternehmer von Saloodo! („Subunternehmer“) auszusuchen, der in der Lage ist, den Transport durchzuführen. Die Plattform unterstützt digital den Gesamtprozess von der Platzierung bis zur Bezahlung der angebotenen Dienstleistung. Der Vertrag über die Transportleistungen auf der Grundlage dieser AGB („Transportvertrag“) wird zwischen dem Kunden und Saloodo! abgeschlossen.

2) Saloodo! kann die Nutzung der Plattform oder einzelner Funktionen der Plattform oder den Umfang, in dem einzelne Funktionen und Dienstleistungen genutzt werden können, an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten oder der Zahlungsnachweise.

3) Der Anspruch des Kunden auf Nutzung der Plattform besteht nur im Rahmen des jeweils aktuellen Stands der Technik. Saloodo! kann ihre Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient. Saloodo! berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen des Kunden (§ 315 BGB), z.B. durch Vorabinformationen.

4) Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall das Zustandekommen von Vertragsabschlüssen oder andere Funktionen der Plattform behindert, werden Informationen über den Systemausfall nach Möglichkeit per E-Mail oder in sonst geeigneter Weise an den Kunden versendet.

5) Die Regelungen in Abschnitt III dieser AGB gelten sowohl für die Plattformleistungen als auch für die Transportleistungen. Einige Regelungen im Abschnitt I gelten auch für die Transportleistungen.

 

§ 3 Vertraulichkeit, Datenschutz

1) Die Parteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige geschäft-liche oder technische Informationen oder Know-how der jeweils anderen Partei, die sie im Rahmen des Plattform Vertrages oder der Transportverträge erhalten, streng geheim zu halten und ihre Angestellten und Dritte, soweit sie diese mit der Durchführung des Plattform Vertrages oder der abgeschlossenen Transportverträge beauftragen, zu einer entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.

2) Die Vertragspartner verpflichten sich, die einschlägigen Bestimmungen der geltenden Da-tenschutzgesetze zu beachten sowie die im Rahmen der Erfüllung des Plattform Vertrags über den jeweils anderen Vertragspartner erhobenen und gespeicherten Daten gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu sichern. Saloodo! ist berechtigt, vom Auftraggeber übermittelte Daten zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Weiterhin weist Saloodo! darauf hin, dass Saloodo! ggf. verpflichtet ist, Gerichten und Behörden im gesetzlich festgelegten Rahmen personenbezogene Daten bzw. Sendungsdaten mitzuteilen. E-Mail-Adressen des Auftraggebers darf Saloodo! auch nutzen, um dem Auftraggeber Informationen zu neuen Angeboten zukommen zu lassen; hiergegen kann der Auftraggeber jederzeit kostenfrei Widerspruch unter der Mailadresse support@saloodo.com einlegen. Falls der Auftraggeber Saloodo! die E-Mail-Adresse und ggf. weitere Kontaktdaten seiner Kunden zum Zweck der Information des Empfängers über die Sendung übergibt, gewährleistet er, dass er dazu aufgrund einer Rechtsgrundlage (z.B. durch Einwilligung) berechtigt ist. Im Fall einer unberechtigten Weitergabe von personenbezogenen Daten durch den Auftraggeber an Saloodo! stellt der Auftraggeber Saloodo! auf erstes Anfordern von Ansprüchen, die von Dritten, insbesondere von Empfängern, geltend gemacht werden, frei, soweit Saloodo! die Daten vertragsgemäß verarbeitet. Saloodo! wird den Datenschutz gemäß den für Saloodo! geltenden gesetzlichen Bestimmungen wahren.

 

II. Besondere vertragliche Bedingungen für die Plattform

 

§ 1 Leistungsbeschreibung Plattform

Die Plattform stellt dem Kunden die technischen Mittel, innerhalb der von Saloodo! bereitgestellten Infrastruktur, zur Verfügung, um Angebote über Transportdienstleistungen von Saloodo! und ihren Subunternehmern einzuholen, Transportdienstleistungen zu beauftragen oder sich über weitere auf der Plattform angebotene Dienstleistungen zu informieren und diese zu beauftragen sowie um mit Saloodo! und den Subunternehmern im Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen zu kommunizieren.

 

§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss über die Nutzung der Plattform und des Nutzerkontos

1) Die ordnungsgemäße Registrierung des Kunden und die Unterhaltung eines freigeschalteten Nutzerkontos auf der Plattform ist zwingende Voraussetzung und Bedingung für die Nutzung der Plattform gemäß diesen AGB.

2) Die Registrierung als Kunde ist nur Unternehmern im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB erlaubt.

3) Für die Registrierung hat der Kunde das von Saloodo! bereitgestellte Registrierungsformular auszufüllen und an Saloodo! zu senden.

4) Der Kunde hat die Daten im Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen muss der Kunde Saloodo! jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

5) Der Kunde gibt durch das Absenden des Registrierungsformulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages mit Saloodo! über die Nutzung der Plattform („Plattform Vertrag“) ab. Saloodo! kann den Eingang des Angebots des Kunden durch Zusendung einer Registrierungsbestätigung in Textform bestätigen. Die Registrierungsbestätigung ist lediglich eine Information an den Kunden über den Zugang des Registrierungsformulars und stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Nimmt Saloodo! das Angebot des Kunden an, wird dem Kunden eine Aktivierungsbestätigung zugestellt. Der Plattform Vertrag ist damit zustande gekommen und die Dienste können unmittelbar danach in Anspruch genommen werden. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil des Plattform Vertrages.

6) Der Kunde wählt nach der erfolgreichen Freischaltung seines Nutzerkontos ein sicheres Passwort. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sein Passwort sowie ggfs. andere Zugangsdaten zur Nutzung der Plattform streng geheim zu halten und den Zugang zu seinem Nutzerkonto sorgfältig zu sichern. Der Kunde ist verpflichtet, Saloodo! umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Nutzerkonto von Dritten missbraucht wurde.

7) Der Kunde haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden. Hat der Kunde den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Kunde nicht.

8) Das Nutzerkonto ist ohne die ausdrückliche Zustimmung durch Saloodo! nicht auf Dritte übertragbar.

 

§ 3 Nutzung der Plattform Funktionen

1) Saloodo! stellt dem Kunden auf der Plattform Funktionen und Instrumente zur Verfügung, um Transportaufträge einzustellen, Transportverträge abzuschließen und sämtliche Kommunikation im Zusammenhang mit den auf der Plattform angebotenen Leistungen abzuwickeln.

2) Der Kunde ist verpflichtet, ausschließlich die Funktionen und Instrumente der Plattform für die vorgenannte Kommunikation zu verwenden. Nur falls es explizit in diesen AGB anders gefordert wird oder falls eine Nutzung der Funktionen und Instrumente der Plattform technisch nicht möglich sein sollte, ist die Kommunikation in anderer Form durchzuführen.

 

§ 4 Vertragsschluss über Transportdienstleistungen

1) Der Kunde kann Preisanfragen für eine spezifische Transportleistung auf der Plattform einstellen. Saloodo! ist berechtigt, einen Preis oder mehrere Preise für unterschiedliche Subunternehmer vorzuschlagen („Preise“).

2) Die Preise sind bindend und können vom Kunden in der auf der Plattform für den jeweiligen Auftrag angezeigten Annahmefrist angenommen werden.

3) Ein Transportvertrag kommt mit Annahme des Preises durch den Kunden (jeweils über die Plattform) zustande.

4) Der Kunde ist nicht verpflichtet Preisabfragen auf der Plattform einzustellen oder Angebote anzunehmen. Dennoch hat die Nutzung der Plattform nach den Maßstäben eines ordentlichen Kaufmanns zu erfolgen. Saloodo! ist berechtigt, den Plattform Vertrag zu kündigen oder den Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren, wenn er trotz häufiger Preisanfragen nur selten Transportaufträge erteilt.

5) Saloodo! ist nicht verpflichtet, dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten.

6) Der Kunde erteilt den individuellen Transportauftrag ausschließlich unter Nutzung der Plattform Funktionen.

7) Der Kunde ist verpflichtet, genaue und vollständige Informationen über die zu transportierende Ware, den Abhol- und den Lieferort, sowie alle relevanten Information über den Zugang zu diesen Orten, einschließlich ggfls. erforderlicher Daten des Empfängers oder des Empfängervertreters zur Kontaktaufnahme und Ankündigung des Ablieferzeitraums anzugeben.

8) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben des Subunternehmers, etwa die, die in Ablieferbelegen enthalten sind, insbesondere Angaben über Ankunftszeiten am Liefer- bzw. Abfahrtsort, zu überprüfen und innerhalb eines Arbeitstages (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr) zu rügen oder zu korrigieren.

9) Der Kunde ist verpflichtet bei der Angabe der vorgenannten Informationen die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts zu beachten, insbesondere obliegt es alleine dem Kunden die für die Verwendung der Daten des Empfängers auf der Plattform erforderliche Einwilligung einzuholen. Mit Angabe der Daten des Empfängers garantiert der Kunde, dass er die Bestimmungen des anwendbaren Datenschutzrechts eingehalten hat.

 

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1) Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei.

2) Die Vergütung für die über die Plattform beauftragte Transportdienstleistung ist der vom Kunden akzeptierte Preis.

3) Es können zusätzlich Gebühren gemäß Anlage 1 anfallen (zusätzliche Gebührentabelle).

4) Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die kostenpflichtigen Leistungen unter Nutzung der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden zu zahlen.

5) Für den Fall, dass der Kunde die Zahlung für die von Saloodo! zu erbringenden Transportleistungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist leistet, ist Saloodo! berechtigt den Plattform Vertrag zu kündigen oder den Zugang des Kunden zur Plattform zu sperren.

6) Für den Fall, dass der Kunde eine Zahlungsmethode auswählt, die eine Vorabzahlung erfordert (vor Aufnahme der Ladung), diese jedoch nicht leistet, ist Saloodo! berechtigt den entsprechenden Transportvertrag als gekündigt zu betrachten und die Kündigungsgebühren gemäß Anlage 1 zu berechnen.

7) Für den Fall, dass der Kunde die Lieferung nicht fristgerecht zur Abholung bereithält oder den Vertrag vor Abholung kündigt, wird ihm ebenfalls die entsprechende Kündigungsgebühr gemäß Anlage 1 berechnet.

8) Alle Rechnungen verstehen sich netto und zzgl. der anfallenden Steuern.

9) Für den Fall, dass zusätzliche Gebühren anfallen und der Kunde die Mitteilungen des Subunternehmers, auf die diese Gebühren zurückzuführen sind, nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang der Mitteilung auf der Plattform gerügt hat, wird Saloodo! diese Gebühren je nach Zahlungsmethode, die der Kunde gewählt hat, entweder automatisch abbuchen oder die Gebühren dem Kunden entsprechend in Rechnung stellen.

10) Sämtliche Rechnungsposten sind vollständig zu begleichen. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden gegen Ansprüche von Saloodo! ist nur statthaft, sofern die fällige Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.

 

§ 6 Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbestimmungen und Datenschutzhinweis der RatePAY GmbH

Um dem Kunden mit Sitz in Deutschland attraktive Zahlungsarten anbieten zu können, arbeitet Saloodo! mit der RatePAY GmbH, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin (nachfolgend „RatePAY“) zusammen. Kommt bei Nutzung einer RatePAY-Zahlungsart ein wirksamer Vertrag zwischen dem Kunden und Saloodo! zustande, tritt Saloodo! seine Zahlungsforderung an RatePAY ab. Bei Nutzung der RatePAY-Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“, tritt Saloodo! seine Zahlungsforderung an die Partnerbank der RatePAY GmbH ab. Wenn der Kunde die hier angebotene RatePAY-Zahlungsart wählt, willigt er im Rahmen des Abschlusses des Transportvertrags in die Weitergabe seiner persönlichen Daten und die des Transportvertrags, zum Zwecke der Identitäts- und Bonitätsprüfung, sowie der Vertragsabwicklung, an die RatePAY GmbH ein. Alle Einzelheiten findet der Kunde in den zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Datenschutzhinweis für RatePAY-Zahlungsarten, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind und immer dann Anwendungen finden, wenn der Kunde sich für eine RatePAY-Zahlungsart entscheiden.

 

7 Lizenzrechte, Nutzungsrechte

1) Saloodo! gewährt dem Kunden ein zeitlich auf die Laufzeit des Plattform Vertrags beschränktes, nicht ausschließliches Recht zur persönlichen Nutzung des Plattform-Webfrontends und der entsprechenden mobilen Applikationen. Der Kunde darf die vorstehenden Nutzungsrechte an Dritte weder vermieten, verleihen oder in anderer Weise zur Verfügung stellen.

2) Der Kunde ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Wort-/Bildmarke „SALOODO!“ zu nutzen, zu verwerten oder zu verändern.

3) Der Kunde ist verpflichtet, die auf der Plattform vorgegebenen Nutzungsanforderungen einzuhalten, ebenso wie Anweisungen, die der Kunde hinsichtlich der Dienstleistungen von Saloodo! erhält. Dies gilt zum Beispiel auch für Nutzungsanforderungen, die aufgrund rechtlicher Bestimmungen oder der Regeln der Kreditkartengesellschaften bestehen.

4) Bei der Nutzung der Plattform und anderer Leistungen von Saloodo! hat der Kunde die anwendbaren Gesetze, insbesondere nach dem Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht, einzuhalten und zu beachten.

5) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die auf der Plattform einsehbaren und von Saloodo! gespeicherten Informationen, die der Kunde zu Zwecken der Durchführung des Transportvertrages, zur Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem eigenen Speichermedium zu archivieren.

6) Für den Fall, dass der Kunde die Bedingungen dieses § 7 nicht einhält, haftet der Kunde für daraus dem Kunden, Saloodo! oder Dritten entstehende Schäden.

 

§ 8 Systemintegrität

1) Es ist dem Kunden untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Plattform zu verwenden, die das Funktionieren der Plattform beeinträchtigen oder stören können.

2) Es ist dem Kunden untersagt, Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Plattform oder der diesbezüglichen technischen Infrastruktur zur Folge haben können.

3) Es ist dem Kunden untersagt von Saloodo! generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren oder in sonstiger Weise beeinträchtigend auf die Inhalte oder Funktionen der Plattform einzugreifen.

4) Soweit nicht vorstehend in § 7 (5) anders geregelt, dürfen die auf der Plattform abgelegten Inhalte ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von „Robot/Crawler“-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.

 

§ 9 Maßnahmen von Saloodo! bei Rechtsverletzungen durch den Kunden

Ergänzend zu den Rechten, die Saloodo! nach anwendbarem Recht hat, ist Saloodo! berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kunde gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, diese AGB, Vorgaben auf der Plattform oder die abgeschlossenen Transportverträge verletzt oder wenn Saloodo! ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zu ihrem Schutz bzw. zum Schutz ihrer Subunternehmer vor betrügerischen Aktivitäten:

  1. Verwarnung des Kunden;
  2. Be-/Einschränkung der Nutzung der Funktionen der Plattform;
  3. Vorübergehende Sperrung;
  4. Endgültige Sperrung.

 

§ 10 Haftung

1) Saloodo! haftet nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“), und nur für den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei

  1. Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
  2. Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit),
  3. sowie Garantieübernahmen.

2) Saloodo! haftet nicht, wenn die einen Anspruch gegen Saloodo! begründenden Umstände

  1. auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das Saloodo! keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder
  2. von Saloodo! auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.

3) Saloodo! haftet ferner nicht für Ausfälle oder Störungen der technischen Infrastruktur, die auf unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Verantwortungsbereichs von Saloodo! (höhere Gewalt) zurückzuführen sind. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z. B. durch Computerviren), Stromausfälle, behördliche Anordnungen, Arbeitskampfmaßnahmen und der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.

 

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung

1) Die Laufzeit des Plattform Vertrags beginnt an dem Tag, an dem Saloodo! dem Kunden seine Registrierung bestätigt (Zugang) und läuft vorbehaltlich einer Kündigung auf unbestimmte Zeit („Vertragslaufzeit“).

2) Die Parteien können den Plattform Vertrag jederzeit mit einer Frist von einer (1) Woche schriftlich kündigen. Bei Kündigung des Vertrags erlöschen alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner aus den AGB. Die Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Transportverträge die vor der Beendigung des Plattform Vertrags abgeschlossen wurden. Hierzu verbleibt dem Kunden ein Zugriff auf die dafür notwendigen Funktionen in seinem Nutzerkonto bis zum Ablauf von 4 Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung.

3) Das Recht zur Kündigung des Plattform Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Saloodo! hat insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn:

  1. der Kunde sich in Auflösung befindet oder über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn der Kunde die Gesamtheit oder Teile seines Vermögens, seines Betriebes oder seines Geschäfts außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges veräußert, oder
  2. der Kunde unrichtige Angaben über seine finanzielle Lage gemacht hat, sofern diese Angaben von besonderer Bedeutung für die Entscheidung von Saloodo! waren, diesen Vertrag einzugehen, oder
  3. eine erhebliche Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden eintritt oder einzutreten droht, die die Rückzahlung von Beträgen oder die Erfüllung anderer Verpflichtungen gegenüber Saloodo! in Frage stellt.

4) Die außerordentliche Kündigung durch eine der Parteien wegen eines Vertragsverstoßes ist erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Verstoßes durch die jeweils andere Partei zulässig oder nachdem eine Abmahnung der jeweils anderen Partei ohne Erfolg geblieben ist, es sei denn, dass eine solche Fristsetzung oder Abmahnung nach dem anwendbaren Recht aufgrund der besonderen Umstände des Falles entbehrlich ist.

 

§ 12 Ausübung der Rechte durch Dritte, Vertragsübernahme

1) Zum Zwecke der Erfüllung des Plattform Vertrags kann sich Saloodo! anderer Unternehmen als Erfüllungsgehilfen bedienen.

2) Saloodo! ist außerdem berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Plattform Vertrag umgehend zu kündigen.

 

§ 13 Gerichtsstand, Anwendbares Recht

1) Der Plattform Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Plattform Vertrag ist Bonn, Deutschland.

 

III. Besondere vertragliche Regelungen für die Transportleistungen

 

§ 1 Leistungsbeschreibung

1) Die Leistungen umfassen ausschließlich die nationale und grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße mittels Fahrzeugen innerhalb der EU („Leistungen“). Die Gestellung und der Tausch von Paletten und sonstigen Ladehilfsmitteln sind von dem Transportvertrag nicht umfasst. Die von der Beförderung ausgeschlossenen Güter sind in Anlage 2 aufgelistet.

2) Saloodo! vereinbart keine verbindlichen Lieferfristen. Saloodo! wird sich bemühen, die gewünschten Zeitfenster und Termine für Abholung und Zustellung einzuhalten, diese sind aber unverbindlich. Es ist deshalb sicherzustellen, dass Übernahme und Ablieferung auch außerhalb dieser Termine und Zeitfenster während gewöhnlicher Geschäftszeiten stattfinden kann.

3) Im Falle eines Systemausfalls ist der Kunde verpflichtet, Saloodo! relevante Informationen per Email oder in anderer geeigneter Form zukommen zu lassen.

 

§ 2 Außenwirtschaftliche Bestimmungen

Der Kunde garantiert die Einhaltung aller anwendbaren rechtlichen, insbesondere zoll und außenwirtschaftsrechtlichen, Bestimmungen und stellt sicher, dass weder die Annahme noch die Lieferung der Sendung Saloodo! einem Risiko von Sanktionsverletzungen, insbesondere aber nicht abschließend, denen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzt oder sonstige Handelsbeschränkungen und Verbote verletzt. Der Kunde garantiert insbesondere, dass (i) die Sendung keine Güter enthält, die auf einer anwendbaren Liste von Verbotsgütern stehen und (ii) die Lieferung der Sendung nicht dazu führt, dass Personen, Personenvereinigungen oder Gesellschaften Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, gegen die restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus oder andere außenwirtschaftliche Sanktionen verhängt wurden. Entstehen der Saloodo! Schäden, insbesondere durch Geldstrafen oder Bußgelder, durch eine Verletzung der oben genannten Pflichten, entschädigt der Kunde Saloodo! vollständig.

 

§ 3 Haftung

1) Soweit keine zwingenden Regelungen (z.B. CMR) entgegenstehen, haftet Saloodo! bei allen seinen Verrichtungen nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 – und, soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten, nach den Logistik-AGB, Stand März 2006. Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Die Haftung von Saloodo! für nationale Transporte innerhalb eines anderen Landes als der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach den Bestimmungen des Transportrechts (Frachtrecht) des jeweiligen Landes und, soweit diese hier hinterlegt sind https://www.saloodo.com/de/terms-conditions/domestic/ nach den Spediteurbedingungen des jeweiligen Landes

2) Saloodo! setzt auch elektronische Mittel ein, mit deren Hilfe der gedruckte Name in Verbindung mit der digitalisierten oder elektronischen Unterschrift des Empfängers oder der empfangsberechtigten Person dokumentiert wird. Der Kunde bestätigt, dass er diese Form der Empfangsbestätigung anerkennt. Er verzichtet ausdrücklich auf das Recht, den Zugang der Waren unter Hinweis auf diese Form der Empfangsbestätigung zu bestreiten. Saloodo! wird eine elektronische Version der Empfangsbestätigung hochladen.

 

§ 4 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

1) Der Transportvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik und den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Im Fall von nationalen Transporten innerhalb eines anderen Landes als der Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Transportvertrag dem anwendbaren Recht des jeweiligen Landes und soweit diese hier hinterlegt sind https://www.saloodo.com/de/terms-conditions/domestic/ den Spediteurbedingungen des jeweiligen Landes.

2) Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transporten und nationalen Transporten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist Bonn, Deutschland. Im Fall von grenzüberschreitenden Transporten gilt dieser Gerichtsstand als zusätzlicher Gerichtsstand im Sinne von Art. 31 CMR.

3) Im Fall von nationalen Transporten innerhalb eines anderen Landes als der Bundesrepublik Deutschland bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren Recht des jeweiligen Landes.

 

§ 5 Ladehilfsmitteltausch

Der Tausch von Ladehilfsmitteln gehört nicht zu den von Saloodo zu erbringenden Leistungen.

 

IV. Verschiedenes

Änderungen dieser AGB teilt Saloodo! dem Kunden in Textform (z.B. per Plattform oder E-Mail), sogenannte „Änderungsmitteilung“, mit. Soweit der Kunde nicht binnen einer Woche nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch einlegt, gelten die Änderungen als akzeptiert. Diese Frist gilt als eingehalten, wenn der Widerspruch innerhalb dieses Zeitraums an Saloodo! abgeschickt wurde. Saloodo! wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Folgen eines Ausbleibens des Widerspruchs hinweisen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in diesem Fall eine wirksame Ersatzregelung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung bzw. dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Das Gleiche gilt für Lücken.

Mündliche Nebenabreden zu diesen Verträgen wurden nicht getroffen.

Vertragssprache ist Deutsch. Für den Fall, dass es zu Konflikten oder Ungenauigkeiten zwischen der deutschen und englischen Version dieses Vertrags kommt, geht die deutsche Version vor. Jegliche Übersetzung der englisch- oder deutschsprachigen Regelungen auf der Grundlage des Plattform Vertrags werden nach deutschem Recht ohne Berücksichtigung etwaiger Auslegungsregeln aus dem englischen Recht oder sonstiger ausländischer Rechtsordnungen ausgelegt.

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Anlage 1 Zusätzliche Gebühren

1) Wartet Saloodo!, bzw. ein Subunternehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden oder aus Gründen, die nicht dem Risikobereich von Saloodo! zuzuordnen sind, über die unten genannten Lade- oder Entladezeiten hinaus, ist der Kunde verpflichtet, für jede angefangene halbe Stunde zusätzliche Wartezeit € 25,– zu bezahlen.

Unabhängig von der Anzahl der Sendungen beträgt die Lade- oder Entladezeit pro Ver- oder Entladestelle bei auf Paletten aller Art verladenen Gütern a. bis zehn Europalettenstellplätze höchstens 30 Minuten, b. bis zwanzig Europalettenstellplätze höchstens 60 Minuten, c. über zwanzig Europalettenstellplätze höchstens 90 Minuten.

In allen anderen Fällen bei Gütern (nicht jedoch bei schüttbaren Gütern) mit einem umzuschlagenden Gewicht a. bis drei Tonnen höchstens 30 Minuten, b. bis sieben Tonnen höchstens 60 Minuten, c. über sieben Tonnen höchstens 120 Minuten.

2) Kündigt der Kunde den Transportvertrag aus Gründen, die nicht dem Risikobereich von Saloodo! zuzurechnen sind, hat der Kunde in jedem Einzelfall eine Bearbeitungsgebühr von € 25,– zu bezahlen. Zusätzlich ist er verpflichtet, wenn die Kündigung zwischen 24 und 12 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit erklärt wird 50% der vereinbarten Fracht, wenn sie weniger als 12 Stunden vor der vereinbarten Abholzeit erklärt wird 70% der vereinbarten Fracht und wenn sie erst erklärt wird, nachdem der Frachtführer die Beladestelle bereits erreicht hat, die vereinbarte Fracht in voller Höhe zu bezahlen.

3) Beginnt die Be- oder Entladung aus nicht von Saloodo zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von 30 Minuten nach Ankunft am Be/Entladeort, so hat der Kunde für jede weitere Anfahrt zum Be-/Entladeort eine zusätzliche Vergütung (oder: eine Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 35 € zu zahlen.

4) In den nachfolgend aufgeführten Fällen ist der Kunde in jedem Einzelfall verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 25 € zu zahlen:

  • Eingabe von falschen Daten auf der Plattform, die von Saloodo! zur Berechnung der Fracht verwendet wurden
  • Erteilung von nachträglichen Weisungen im Sinne von § 418 HGB
  • Mitteilung eines neuen Abholorts
  • Mitteilung eines neuen Abholtermins
  • Vorliegen von Sachverhalten die zu Ansprüchen von Saloodo! gemäß Ziffer 17.1 ADSp 2017 führen
  • Notwendigkeit der Durchführung einer Sonderfahrt aus Gründen, die nicht dem Risikobereich von Saloodo! zuzuordnen sind

Alle weitergehenden Rechte von Saloodo! wie etwa Ansprüche auf Aufwendungserstattung und auf eine zusätzliche Vergütung bleiben unberührt.

Anlage 2 Zugelassene Güter, Verbotsgüter und Informationspflichten

1) Zur Beförderung zugelassene Güter

  • Gewicht min./max.: 31,5 kg Pro Packstück/25.500 kg pro Sendung
  • Transportsichere und eindeutig gekennzeichnete Verpackung (beanspruchungsgerecht für Transport & Umschlag, zugriffssicher (kein unerkannter Warenzugriff möglich), Paletten sind bündig zu stapeln)
  • die Güter müssen durch EINE Person sicher und schadenfrei bewegbar sein

2) Verbotsgüter

  • Waffen & Munition
  • Menschen & Tiere (lebend/tot)
  • Abfälle gem. Art. 3 Nr. 1 Richtlinie 2008/98/EG
  • Blut/Blutplasma

Gefahrgüter:

Klasse 1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff. Ausnahmen sind lediglich für die Unterklassen 1.4 S und 1.4 G möglich. Dies bedarf vor Geschäftsaufnahme der Zustimmung von Saloodo! in Textform.

Klasse 2.3       Giftige Gase.

Klasse 4.1       Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe, polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe, soweit die Stoffe einer Temperaturkontrolle unterliegen (SR2/PM2).

Klasse 5.2       Organische Peroxide, soweit die Stoffe einer Temperaturkontrolle unterliegen (P2).

Klasse 6.1 (VPI)         Giftige Stoffe, die der Verpackungsgruppe I zugeordnet sind (sehr giftig). Ausnahmen sind für Direkttransporte möglich und bedürfen vor Geschäftsaufnahme der ausdrücklichen Zustimmung von Saloodo! in Textform.

Klasse 6.2       Ansteckungsgefährliche Stoffe.

Klasse 7          Radioaktive Stoffe, für Transporte ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der UN-Nr. 2908 bis UN-Nr. 2911 (freigestellte Versandstücke).

Klasse 9          Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände mit den UN-Nr. 2212, 2590, 2315, 3151 und 3152 (stark krebserregende Stoffe). Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Metall-Batterien (UN-Nr. 3480, 3481, 3090 und 3091), die beschädigt oder defekt im Sinne der Sondervorschrift 376 sind, sowie batteriebetriebene Fahrzeuge (UN 3171), deren Batterie beschädigt oder defekt im Sinne der Sondervorschrift 376 ist. Ausnahmen sind nur für die vorstehend genannten Batterien und batteriebetriebenen Fahrzeuge möglich und bedürfen vor der Geschäftsaufnahme der ausdrücklichen Zustimmung von Saloodo! in Textform.

  • Güter, die einer Fahrwegbestimmung nach §§ 35, 35a, 35b, 35c GGVSEB unterliegen. Für Transporte von Gefahrgütern aller Klassen, die das Territorium von Russland berühren, bedarf es vor der Geschäftsaufnahme der ausdrücklichen Zustimmung von Saloodo! in Textform. Ebenfalls nicht zur Beförderung zugelassen sind Abfälle (§ 3 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz).
  • Umzugsgut, Dokumente
  • Geld, Wertpapiere, persönliche Effekten
  • Scheck-/Kredit-/Telefon-/SIM-Karten
  • Edelmetalle, Edelsteine
  • Pelze, Elfenbein (‚Artenschutz‘)
  • Schaltschränke (mit Elektronik)
  • auf eigener Achse
  • verderbliche Waren
  • temperaturgeführte Güter
  • Bilder, Kunst, Antiquitäten
  • Unterhaltungselektronik, Mobilfunk
  • Computer; Hard- und Software
  • Foto-, Digital- und Messtechnik
  • Schaltschränke (ohne Elektronik)
  • Luxusgüter (Parfum, Kleidung, Uhren, …)
  • Pflanzen, Möbel aller Art; Teppiche
  • geruchsintensive Güter
  • Prototypen; Spezialanfertigungen
  • Tabakwaren
  • Spirituosen (= Alkohol ab 15 % Vol.)
  • Pharmaprodukte
  • temperaturkritische Güter (Frost / Hitze)
  • unverpackte Güter (Bsp.: Maschinen, Motoren)
  • illegale Güter
  • Zollgut
  • Nachnahme-Sendungen
  • Feiertagszustellungen
  • Avissendungen
  • Seehafensendungen
  • Inselverkehre
  • sonstige Güter mit hohen Risiken

Bei wertvollem oder diebstahlsgefährdetem Gut ist der Kunde verpflichtet, Saloodo! in der Preisanfrage für eine spezifische Transportleistung über Art und Wert des Gutes und das bestehende Risiko zu informieren, so dass Saloodo! entscheiden kann, ob Saloodo! einen Preis vorschlägt oder nicht sowie angemessene Maßnahmen für eine sichere und schadenfreie Abwicklung des Transports treffen kann. Wertvolles Gut ist Gut mit einem tatsächlichen Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme von mindestens 50 Euro/kg oder 10.000 Euro/Packstück oder von mehr als € 250.000 pro Sendung. Ohne eine solche Information und ohne explizite schriftliche Freigabe durch Saloodo! sind Güter mit einem Gesamtwert von über €250.000/Sendung oder € 10.000/Packstück ausgeschlossen.

Anlage 3 ADSp 2017

  1. Deutsch 
  2. Englisch 

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26. November