Alles im Wandel: Wann und wie Umfirmierung und Umwandlung sinnvoll sind

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Kein Unternehmen tritt dauerhaft auf der Stelle, diese alte Regel gilt auch in der Logistikbranche. Sowohl wenn die Erfolge glänzen wie wenn anhaltende Misserfolge zu verzeichnen sind oder auch, wenn es gewichtige Änderungen gab bzw. diese anstehen, kann und sollte mitunter sogar dieser Tatsache entsprechender Tribut gezollt werden.

Viele glauben, dass Arbeitsweise und Preispolitik eines Unternehmens die einzig relevanten Faktoren für dessen Wahrnehmung und Erfolg seien. Das stimmt jedoch so nicht. Denn obwohl diese beiden Punkte tatsächlich hohe Bedeutung haben, so sind sie jedoch nicht alleinig ausschlaggebend. Eine ähnlich gewichtige Rolle spielen einerseits der Name der Firma, andererseits seine Rechtsform. Und so, wie es für die Logistik insgesamt viele Wandlungen gibt, kann es durchaus auch Sinn machen, ja sogar notwendig sein, im Verlauf eines Unternehmenslebens bei beidem Anpassungen vorzunehmen.

Umfirmierung = Umwandlung? Nein!

Dabei sei zunächst auf die Detailbedeutung der Begrifflichkeiten hingewiesen:

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  • Unter der Umfirmierung versteht man ausschließlich die Änderung des Handelsnamens eines (Transport-)Unternehmens ohne darüber hinausgehende Anpassungen.
  • Die Umwandlung hingegen betrifft die Änderung der bisherigen Rechtsform der Firma. Diese wird aus unterschiedlichen Gründen geändert. Auch Sie bedarf keiner weitergehenden Justierungen.

 

Hinter beiden Formen des Wandels stehen sowohl Gründe wie Auswirkungen. Beides zu kennen und sorgsam abgewogen in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen, sollte das oberste Credo sein. Denn sowohl mit der Umfirmierung wie erst recht der Umwandlung gehen umfangreiche und teils kostspielige Aufgabenstellungen einher, die es zu bewältigen gilt. Zudem können beide Schritte große Wirkmacht entfalten – bei falscher Anwendung allerdings auch zum Negativen.

Umfirmierung: Gründe für den und Auswirkungen des Namenswechsels

Warum sollte ein Logistikbetrieb, der vielleicht schon seit Jahrzehnten unter einem etablierten Namen firmiert, an diesem wichtigen Instrument der Außenwirkung eine Änderung vornehmen? Tatsächlich gibt es dafür mehrere gute Gründe. Die wichtigsten sind:

  • Auch Firmennamen sind immer ein wenig dem Zeitgeist unterworfen. Und so, wie dieser bei zahllosen anderen Faktoren dazu führen kann, dass diese als veraltet wahrgenommen werden, kann es auch beim Namen geschehen. Die Umfirmierung sorgt also dafür, dass der Name den heutigen Gebräuchen besser entspricht und auch, dass mit dem alten Namen vielleicht als tradiert empfundene Zusammenhänge entfernt werden.
  • Der alte Name kann sich als unvorteilhaft erwiesen haben. Ein wichtiger Grund dafür kann bei Expansionen in anderssprachige Gebiete vorliegen. Dann, wenn der alte Name dort aus sprachlichen Gründen Verwirrung stiften könnte – etwas, das definitiv nicht nur in der Welt der Autonamen häufig vorkommt. Ebenso können hier jedoch auch naheliegendere praktische Erwägungen anliegen: Verwechslungen mit anderen Firmennamen oder eine komplizierte Schreibweise und/oder Aussprache, die sich bei dem alten Namen erst im praktischen Betrieb zeigten.

    Männer tragen Karton
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  • Es gab im Unternehmen einen umfassenden Wandel. Vielleicht wechselte die Geschäftsführung, vielleicht änderte sich auch die Ausrichtung – aus einer allgemeinen Spedition wurde beispielsweise ein Transportunternehmen mit Schwerpunkt Gefahrguttransport. Eine Umfirmierung macht diesen Wandel nach außen klar sichtbar.
  • Das Unternehmen erlebte unter dem bisherigen Namen negative Zeiten. Vielleicht machte es branchenbekannt Verluste, hatte mit negativen Schlagzeilen zu kämpfen oder aus völlig anderen Gründen einen schlechten Ruf erworben. Unter solchen Voraussetzungen kann eine Umfirmierung teils sogar lebensnotwendig sein, um künftig (wieder) Erfolge feiern zu können – da dem alten Namen noch lange ein Makel anhaften wird, der jegliche Anstrengungen weniger wirksam macht, als einen „Schlussstrich“ zu ziehen und mit neuem Namen und neutralem Image frisch zu beginnen.

Dabei sollten Führungskräfte sich jedoch immer im Klaren sein, dass die Namensänderung für ihren Logistikbetrieb tiefgreifende Auswirkungen haben wird. Die wichtigste: Alles, was mit dem alten Namen verbunden wurde, wird quasi „abgeschnitten“. Das betrifft nicht nur Negatives, sondern auch Positives; das Unternehmen fängt fast wieder bei Null an, als wenn es gerade erst gegründet worden wäre. Zudem ist die Umfirmierung auch mit hohen Kosten und Arbeitsaufwand verbunden – von der E-Mail-Signatur über Firmenschild und LKW-Beschriftungen bis hin zum Marketing muss alles geändert werden.

Aus diesem Grund handelt es sich hierbei auch um einen Schritt, der a) nicht aus dem Bauch heraus entschieden werden sollte und für den b) ein Unternehmen die Hilfe von Namens- bzw. Marketingspezialisten zurate ziehen sollte.

Umwandlung: Wann die Rechtsform geändert werden sollte und wie es sich auswirkt

Es gibt in Deutschland zwischen dem Einzelunternehmen und der Aktiengesellschaft neun verschiedene Rechtsformen. Völlig gleich, welche davon für die Gründung und den bisherigen Betrieb eines Logistikunternehmens herangezogen wurde, dafür gab es gute Gründe. Allerdings gibt es diese auch für einen Wechsel – denn jede Rechtsform hat ihre ganz eigenen Stärken und Schwächen, sodass es „die“ optimale Form nicht gibt. Typische Anlässe für einen Wechsel sind beispielsweise:

  • Die bisherige Rechtsform sorgt dafür, dass dem Unternehmen eine unbotmäßig hohe Steuerbelastung auferlegt wird – vielleicht auch erst in Verbindung mit anderweitigen Veränderungen, etwa Wachstum. Tatsächlich sind steuerliche Gründe sogar der zahlenmäßig häufigste Auslöser für Umwandlungen.
  • Das Unternehmen möchte durch die Aufnahme neuer Geldgeber seine Eigenmittelreserven stärken, möchte aber gleichzeitig die Haftungsrisiken für diese Personen auf ein mögliches Minimum reduzieren. Dieses Szenario wäre etwa bei einer bestehenden GmbH denkbar. In dem Falle wäre eine sinnvolle Form für die Umwandlung die in eine GmbH & Co. KG – die GmbH wird zum Komplementär gemacht, wodurch die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen reduziert wird. Alle Investoren hingegen werden in der KG zu Kommanditisten, haften deshalb nur mit ihrer Einlage. Zudem hätte dieser Schritt den Vorteil, dass neue Investoren mit einer einfachen Satzungsänderung der KG aufgenommen werden könnten; ohne notwendige notarielle Beglaubigung.
  • Es soll expandiert werden, woraus sich insgesamt größere Haftungsrisiken ergeben. Vielleicht wurde eine Spedition als Einzelunternehmen oder Kommanditgesellschaft gegründet, wodurch in beiden Fällen zumindest der Geschäftsführer großen Haftungsrisiken unterliegt (im Falle der UG natürlich, weil er der Komplementär ist). In dem Fall wäre es sicherer, beispielsweise in eine GmbH oder eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft umzuwandeln – zwei in ihrer Natur sehr ähnliche Varianten.
  • Zwei zuvor eigenständige Firmen fusionieren. Ein Betrieb möchte jedoch weiterhin die Führung behalten – vielleicht macht auch nur dieses Unternehmen Gewinn. In dem Fall wäre es mitunter angebracht, daraus eine Muttergesellschaft-Tochtergesellschaft zu machen Diese Variante wäre zudem auch dann sinnvoll, wenn ein zuvor monostrukturell aufgestelltes Logistikunternehmen sich auf mehrere Aufgabenbereiche fokussieren möchte. Beispielsweise eine auf Schwertransporte fokussierte Tochter, eine, die sich auf Lagerhaltung konzentriert, eine dritte als klassische Transportfirma – alle drei unter einem gemeinsamen Dach des Mutterkonzerns.
  • Es gibt an der Führungsspitze schwerwiegende personelle Änderungen. Sei es ein Nachfolger oder auch das Ausscheiden bisheriger Partner. Auch kann die Umwandlung sinnvoll sein, falls nach einem Todesfall Streits unter Erben zu befürchten sind.

Auch sollte hierbei bedacht werden, dass mit einigen Rechtsformen ebenfalls eine Form von Ansehen einhergeht, die in ihrer Wirkung nicht unähnlich der des Namens ist.

LKW stehen in einer Reihe
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Das heißt, es gibt durchaus große Unterschiede hinsichtlich der empfundenen Wertigkeit, des „Images“ einer Rechtsform – wo die besagte GmbH & Co. KG beispielsweise einen typischerweise sehr guten Ruf genießt, liegt das Einzelunternehmen am anderen Ende der Ansehensskala – mit einem häufig als weniger seriös wahrgenommenen Image.

Noch mehr als bei einer Umfirmierung müssen sich Logistikunternehmer jedoch gewahr sein, wie schwerwiegend die Auswirkungen einer Umwandlung sein können. Welche Änderungen sich im Einzelnen ergeben, hängt natürlich sowohl von der vorherigen wie der zukünftigen Rechtsform ab und auch, in welcher Art personelle Wechsel dazugehören. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass sich von der Buchführung über steuerliche Aspekte bis hin zu Rechten und Pflichten aller beteiligten Personen und auch Abläufen fast alles ändern kann.

Daher sei an dieser Stelle auch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass:

  1. Umwandlungen grundsätzlich nur wohlüberlegt eingeleitet werden,
  2. Unternehmer sich für die richtige Form unbedingt fachkundig beraten und am besten über den gesamten Prozess begleiten lassen und
  3. sämtliche Rechtsformen immer in ihrer Gesamtheit, nicht nur hinsichtlich ihrer Vorteile, betrachtet und bewertet werden sollten.

Zudem gilt, dass bei einem dermaßen umfassenden Eingriff immer auch ein Blick auf die bisherige Firmierung geworfen werden sollte – eine Umwandlung des Firmennamens zieht zwar keine unbedingte Pflicht zur Änderung der Rechtsform nach sich. Umgekehrt sollte jedoch ebenfalls gründlich eruiert werden, ob, und wenn ja, in welcher Form die Rechtsformänderung mit einer Umfirmierung gekoppelt werden sollte. Das gilt nicht nur bei Verschmelzungen, sondern in beinahe jedem Fall.

Bild von Daniel Mahnken, Leiter Unternehmenskommunikation bei Saloodo!

Autorin:

Daniel Mahnken
Daniel Mahnken ist Senior Corporate Communications Manager bei Saloodo!. Als gelernter Journalist liegt ihm das Schreiben quasi im Blut. Nach seinem Sportpublizistik-Studium wollte er eigentlich Germany’s Next Sport-Kommentator werden, doch dann entdeckte er die Logistik und kommt seitdem nicht mehr davon los.

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