Das ist neu für Logistiker in 2022

road freight
Insbesondere ab Februar 2022 treten einige neue Regelungen in der EU in Kraft, die viele Bereich des Straßengütertransports betreffen. Diese Maßnahmen sollen die Rechte von Fahrzeugführern, insbesondere deren Arbeitszeit, den Mindestlohn, aber auch den Schutz von weiteren Verkehrsteilnehmern verbessern.

Wir haben schon über die Verabschiedung des EU-Mobiltätspakts in einem Blog-Artikel berichtet und nun stellen sich ganz aktuell daraus resultierend folgende, neue Regelungen in 2022 ein:

Pause nach der Kabotage einhalten

Der Begriff Kabotage bezieht sich auf die Erbringung von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Transportunternehmen. Die Grundregel besagt, dass nach vollständiger Entladung des LKW im Aufnahmestaat insgesamt drei sogenannter Kabotagebeförderungen in den kommenden sieben Tagen durch geführt werden können, oder eine Beförderung innerhalb von drei Tagen. Ab 21. Februar 2022 besagt ein neues Gesetz, dass nach der letzten Kabotage, eine „Abkühlung“ des LKW erfolgen muss. Diese dauert vier Tage und verhindert, dass im Aufnahmestaat innerhalb der Frist eine weitere Beförderung durch den LKW zulässig ist.

Dienstreisen für Frachtführer

Damit sich der Lohn der Fahrer bei Lieferungen in EU-Staaten mit höheren Lebenshaltungskosten dementsprechend anpasst, werden LKW-Fahrer ab Februar 2022 als „Arbeitnehmer auf Dienstreise“ angemeldet werden müssen. Das gilt auch für die o.g. Kabotagefahrten. Zweck der neuen Vorschrift ist es, die Arbeits-, sowie Ruhezeiten der Fahrer anzupassen und auch den Wettbewerb auf den lokalen Märkten zu steigern. Eine Regulierung von Wettbewerbsvorteilen soll angestrebt werden.

Grenzübertritte dokumentieren

LKW-Fahrer müssen jetzt nach jedem Grenzübertritt einen Halteplatz ansteuern und entsprechend im Fahrtenschreiber das Land dokumentieren, dessen Grenze gerade passiert wurde. Das gilt nicht für automatische Fahrtenschreiber. Die Neuregelung gilt ab 2. Februar 2022.

Rückkehrpflicht des LKW

Ab dem 21. Februar 2022 gilt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge innerhalb von acht zusammenhängenden Kalenderwochen einmalig in den Staat ihrer Niederlassung zurückkehren müssen.

Assistenzsysteme werden Pflicht

Für Neuwagen tritt in 2022 das 2019 vom Europaparlament verabschiedete Maßnahmenpaket schrittweise in Kraft. 2024 sollen alle Maßnahmen vollständig umgesetzt werden. Dazu gehören z.B. automatisch warnende Fußgänger- und Radfahrererkennungen insbesondere bei LKWs. Damit müsste sich der Fahrer nicht mehr nur ausschließlich auf die Spiegel verlassen müssen. Weiterhin wird ab dem 6. Juli dieses Jahres ein eingebauter Temperatur- und Reifendrucksensor in neu zugelassene LKWs, Sattelaufliegern und Anhängern Pflicht. Zwei Jahre später wird diese Verpflichtung dann entsprechend für alle neu hergestellten Lastfahrzeuge gelten. Die EU möchte mit den zahlreichen Forderungen von neuen Assistenzsystemen bis 2038 die Zahl von rund 25.000 Todesfällen sowie über 140.000 Schwerverletzten massiv senken.

Genehmigungspflicht ab 2.5t

Ab dem 21. Mai 2022 unterliegen alle grenzüberschreitenden Beförderungen im Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t zGG der Genehmigungspflicht. Damit gelten die strengen Marktzugangsregeln der Europäischen Union auch für Unternehmen, die eher leichte Transportfahrzeuge einsetzen (Kleintransporter, Vans etc. sind nun eingeschlossen) .

Quelle: www.dvz.de / www.ihk.de

 

Autorin:

Janine Wolff
Janine ist Betriebswirtin und Designfan, lebt Ihre Leidenschaft fürs Bloggen & Reisen, und ist unser kreative Social Media Managerin bei Saloodo!.

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