Bei einem Aufhebungsvertrag ist gemรคร ยง623 BGB die Schriftform fรผr diese Vereinbarung zwingend erforderlich. Fรผr Beschรคftigte entsteht die Chance, eine Abfindung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Allerdings mรผssen Arbeitnehmer beachten, dass durch den Abschluss eines Abfindungsvertrags gegebenenfalls eine Sperrzeit hinsichtlich des Arbeitslosengeldes resultiert. Es ist zu empfehlen, diesbezรผgliche Rรผcksicherung mit der Agentur fรผr Arbeit zu halten. Im Allgemeinen entfรคllt die Sperrzeit, wenn auch ohne den Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhรคltnis durch Kรผndigung beendet worden wรคre.
Welche Unterschiede bestehen zwischen einer Kรผndigung und einem Aufhebungsvertrag?
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Foto: unsplash.com/@jacqoto Beim Aufhebungsvertrag ist keine Kรผndigungsfrist vorhanden. Die Beendigung des Arbeitsvertrags ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt mรถglich โ gegebenenfalls sogar noch am Tag des Abschlusses des Aufhebungsvertrags.
- Fรผr Kรผndigungen existiert Kรผndigungsschutz โ beispielsweise wรคhrend der Elternzeit. Soziale Aspekte mรผssen beim Aufhebungsvertrag nicht beachtet werden.
- Der Betriebsrat ist beim Aufhebungsvertrag nicht involviert.
- Es muss beim Aufhebungsvertrag kein Grund angegeben werden.
- Die Kรผndigung muss nicht einvernehmlich sein โ der Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige gemeinsame Entscheidung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag ist sinnvoll, wenn das Arbeitsverhรคltnis mรถglichst schnell beendet werden soll. Hat der Arbeitnehmer bereits einen neuen Job gefunden und mรถchte er die Kรผndigungsfrist nicht mehr abwarten, dann kann er den Arbeitgeber um eine Aufhebung des Arbeitsvertrags bitten. Fรผr Arbeitgeber besteht durch die Option des Aufhebungsvertrags die Chance, eine Kรผndigung zu umgehen. Der Kรผndigung sind gesetzlich Hรผrden und Auflagen gestellt. Unter anderem muss der Arbeitgeber die Kรผndigung begrรผnden und der Betriebsrat unterzieht die Kรผndigung einer Prรผfung. Einigt sich der Arbeitgeber jedoch friedlich mit dem Arbeitnehmer, dann kann fรผr beide Seiten eine Win-Win-Situation entstehen. Die Zustimmung des Arbeitnehmers wird oftmals durch eine attraktive Abfindung gewonnen. Arbeitgeber der Speditions- und Logistikbranche mรถchten ihre Betriebe gewinnorientiert, schlank und leistungsstarkย gestalten. Die Personalpolitik liefert hierzu einen wichtigen Beitrag. Flexibilitรคt ist wichtig, was durch die Option des Aufhebungsvertrags erreicht werden kann.
In der Tat ist der Umsatz der Logistikbranche in Deutschland wรคhrend der letzten Dekaden gestiegen. Die Entscheidung fรผr die Auflรถsung eines Arbeitsverhรคltnisses von Seiten des Arbeitnehmers ist nicht immer auf Unzufriedenheit oder Konflikte auf der Arbeit zurรผckzufรผhren. Der persรถnliche Wunsch nach einer neuen Herausforderung oder familiรคre Grรผnde kรถnnen ebenso zu einem solchen Entschluss fรผhren.
Abfindung und Urlaubstage – was muss beim Aufhebungsvertrag beachtet werden?
7 Abs. 4 BUrlG definiert, dass Arbeitgeber bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses โ und sofern sie nicht mehr die Mรถglichkeit haben, den Resturlaub zu nehmen โ eine Vergรผtung fรผr die verbleibenden Urlaubstage erhalten. Arbeitgeber zahlen demnach den finanziellen Gegenwert des Resturlaubs an die Beschรคftigten aus. Es gibt in der Tat Bedingungen, die bei der Auflรถsung eines Arbeitsverhรคltnisses beachtet werden sollten, gesetzlich ist es jedoch nicht vorgeschrieben, eine Abfindung im Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind diesbezรผglich frei in ihrer Entscheidung. รblich ist die Anwendung der sogenannten Regelabfindung: Pro Beschรคftigungsjahr wird ein halbes Bruttomonatsgehalt (unter Umstรคnden auch ein volles Bruttomonatsgehalt) angesetzt. Es besteht demnach Verhandlungsspielraum zwischen Chef und Beschรคftigtem. Die Hรถhe der Abfindung orientiert sich in der Praxis vor allem an den Bedingungen der Ausgangssituation: Wer hat welche Interessen an der Beendigung des Arbeitsverhรคltnisses und welche Verhandlungsstรคrke ergibt sich aus dieser Lage? Fรผr die Berechnung und Verbuchung der sich aus dem Aufhebungsvertrag ergebenen finanziellen Folgen sowie der allgemeinen Lohnabrechnung empfiehlt sich der Einsatz geeigneter Software.
Nicht immer ist ein Aufhebungsvertrag gรผltig
Ein Aufhebungsvertrag darf nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoรen, ansonsten ist er ungรผltig. Bedenkzeit muss dem Arbeitgeber jedoch nicht eingerรคumt werden. Zwar darf der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht unter Druck setzen, er muss allerdings auch keine definierte Bedenkzeit einrรคumen. Ein Verstoร gegen die guten Sitten liegt nicht vor, wenn der Aufhebungsvertrag zรผgig abgeschlossen wird, da dieses Vorgehen unter Umstรคnden im beiderseitigen Interesse liegen kann. Eine Einschrรคnkung besteht: Arbeitgeber dรผrfen Arbeitnehmer nicht durch die Forderung nach einem Aufhebungsvertrag รผberraschen. Eine mindestens dreitรคtige Bedenkzeit sollte dem Arbeitnehmer eingerรคumt werden, um den Vorwurf der รberrumpelung zu vermeiden und somit die Ungรผltigkeit des Aufhebungsvertrags zu vermeiden. Eine Abfindung ist zwar รผblich, allerdings nicht Voraussetzung fรผr die Gรผltigkeit des Aufhebungsvertrags. Fehlt die Vereinbarung รผber eine Abfindung, dann stellt diese Begebenheit kein Argument fรผr die Ungรผltigkeit dar.


