Die umfassende Übersicht über Ferienfahrverbote 2023 in Deutschland

In Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an bestimmten Tagen und Perioden ein Fahrverbot für LKWs. Gründe dafür sind unter anderem der Lärm- und Umweltschutz sowie die Einhaltung der Sonntagsruhe, aber auch die Entlastung der Straßen. Insbesondere in den Sommermonaten und den deutschen Ferien kommen zusätzliche Fahrverbote zum Tragen. Dieser Artikel gibt Einblick und gibt einen Überblick der Fahrverbote in Deutschland, insbesondere für die Ferienzeit 2023, um die Routenplanung zu unterstützen. Es ist jedoch wichtig, stets auch aktuelle Informationen von offiziellen Quellen wie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einzuholen, um auf dem neuesten Stand zu sein.

Ferienreisefahrverbot in Deutschland

Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.

Autobahn Streckenbeschreibung
A 1 vom Autobahndreieck Erfttal über Autobahnkreuz Leverkusen-West, Wuppertal, Kamener Kreuz, Münster bis Anschlussstelle Lohne/Dinklage
A 2 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Bad Oeynhausen
A 3 von Autobahnkreuz Oberhausen bis Autobahnkreuz Köln-Ost, von Mönchhof Dreieck über Frankfurter Kreuz bis Autobahnkreuz Nürnberg
A 5 von Bad Homburger Kreuz bis Anschlussstelle Homberg (Ohm), von Darmstädter Kreuz bis Anschlussstelle Karlsruhe-Süd und von der Anschlussstelle Offenburg bis Autobahndreieck Neuenburg
A 6 von Anschlussstelle Schwetzingen-Hockenheim bis Autobahnkreuz Nürnberg-Süd
A 7 von Anschlussstelle Schleswig/Jagel bis Autobahndreieck Bordesholm, von Anschlussstelle Soltau-Süd bis Anschlussstelle Göttingen-Nord, von Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck über Autobahnkreuz Biebelried, Autobahnkreuz Ulm/Elchingen und Autobahndreieck Allgäu bis zum Autobahnende Bundesgrenze Füssen
A 8 von Autobahndreieck Karlsruhe bis Anschlussstelle München-Obermenzing und von Anschlussstelle München-Ramersdorf bis Anschlussstelle Bad Reichenhall
A 9/E 51 Berliner Ring (Abzweig Leipzig/Autobahndreieck Potsdam) bis Anschlussstelle München-Schwabing
A 10 Berliner Ring, von Autobahndreieck Kreuz Oranienburg über Autobahndreieck Pankow bis Autobahndreieck Barnim sowie von Autobahndreieck Werder bis Anschlussstelle Berlin-Spandau
A 45 von Anschlussstelle Dortmund-Süd über Westhofener Kreuz und Gambacher Kreuz bis Seligenstädter Dreieck
A 61 von Autobahnkreuz Meckenheim über Autobahnkreuz Koblenz bis Autobahndreieck Hockenheim
A 81 von der Anschlussstelle Stuttgart-Zuffenhausen bis Anschlussstelle Gärtringen
A 92 von Autobahndreieck München-Feldmoching bis Anschlussstelle Oberschleißheim und von Autobahnkreuz Neufahrn bis Anschlussstelle Erding
A 93 von Autobahndreieck Inntal bis Anschlussstelle Reischenhart
A 99 von Autobahndreieck München Süd-West über Autobahnkreuz München-West, Autobahndreieck München-Allach, Autobahndreieck München-Feldmoching, Autobahnkreuz München-Nord, Autobahnkreuz München-Ost, Autobahnkreuz München-Süd sowie Autobahndreieck München/Eschenried
A 831 von Anschlussstelle Stuttgart-Vaihingen bis Autobahnkreuz Stuttgart
A 980 von Autobahnkreuz Allgäu bis Anschlussstelle Waltenhofen
A 995 von Anschlussstelle Sauerlach bis Autobahnkreuz München-Süd.

Das Verbot des Absatzes 1 gilt außerdem für folgende Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften in beiden Fahrtrichtungen:

Bundesstraße Streckenbeschreibung
B 31 von Anschlussstelle Stockach-Ost der A 98 

bis Anschlussstelle Sigmarszell der A 96

B 96/E 251 ab Landesgrenze Berlin bis zur B 104 in Neubrandenburg.

Weiterführende Details und Anmerkungen zu der Tabelle entnehmen Sie bitte der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung)

Suchen Sie eine Übersicht über die LKW-Fahrverbote in ganz Europa während der Sommerferien? Klicken Sie hier!

 

Weitere wichtige Termine – Übersicht der Fahrverbote in den Bundesländern 

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren.

Übersicht der Feiertage mit Fahrverbot für das Jahr 2023

DATUM FEIERTAG WO GILT DAS FAHRVERBOT?
01. Januar 2023 Neujahr bundesweit
07. April 2023 Karfreitag bundesweit
10. April 2023 Ostermontag bundesweit
01. Mai 2023 Tag der Arbeit bundesweit
18. Mai 2023 Christi Himmelfahrt bundesweit
29. Mai 2023 Pfingstmontag bundesweit
08. Juni 2023 Fronleichnam Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Es gibt Ausnahmeregelung bei „Transitfahrten“ durch NRW im Ländergrenzbereich Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen.

03. Oktober 2023 Tag der Einheit bundesweit
31. Oktober 2023 Reformationstag Nur in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Einige Ausnahmeregelungen bei Fahrten von und nach Berlin finden Sie vom Land Berlin, vom Land Brandenburg sowie einen Erlass des Landes Niedersachsen.
01. November 2023 Allerheiligen Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Hier finden Sie die Ausnahmeregelungen bei „Transitfahrten“ durch NRW im Ländergrenzbereich:Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen, Hessen / Nordrhein-Westfalen
25. Dezember 2023 1. Weihnachtstag bundesweit
26. Dezember 2023 2. Weihnachtstag bundesweit

An den genannten nicht bundeseinheitlichen Feiertagen gilt das Fahrverbot jeweils nur in den genannten Bundesländern. In allen anderen Bundesländern unterliegen Sie nicht dem Feiertagsfahrverbot für Lkw.

Feiertage 2023 ohne Fahrverbot

An allen hier nicht genannten Feiertagen (Heilige Drei Könige -06.Januar-, Internationaler Frauentag-8.März-, Mariä Himmelfahrt -15.August-, Weltkindertag-20. September-, Buß- und Bettag) gilt kein Feiertagsfahrverbot in Deutschland.

Den Gesetzestext des § 30 Abs. 3 und 4 StVO können Sie hier einsehen.

Für die Verstöße geben das LKW Fahrverbot werden verschiedene Bußgelder verhängt.

 

Keine einheitliche Regelung

Die LKW-Fahrverbote können zwar stellenweise den Lärm- und Umweltschutz fördern, die Straßen in der Ferienzeit entlasten und die Straßensicherheit unterstützen. Allerdings führen die uneinheitlichen Regelungen zu bürokratischem Aufwand und Mehrkosten für Unternehmen. Feiertage und auch Ferien sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ausnahmeregelungen sind strittig, was zu zusätzlichen Sondergenehmigungen führt. Eine einheitliche Regelung würde Vorteile wie Emissions- und Kostenersparnis, Effizienzsteigerung, verbesserte Pausenzeiten für LKW-Fahrer und bessere Bedingungen auf Rastplätzen und sogar auch Reduzierung von Staus mit sich bringen. 

Verschiedene Initiativen plädieren für die Abschaffung oder zumindest Vereinheitlichung der Fahrverbote in allen Bundesländern. Aktuell gelten in jedem Bundesland allerdings nach wie vor andere Verbote.

 

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Autorin:

Janine Wolff
Janine Wolff Janine ist Betriebswirtin und Designfan, lebt Ihre Leidenschaft fürs Bloggen und schreibt für Saloodo! spannende Artikel über die Welt der Logistik und Digitalisierung.

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