Das neue Lieferkettengesetz: Wissenslücken schliessen

Mit dem Lieferkettengesetz will die EU Unternehmen verpflichten, dafür zu sorgen, dass über ihre gesamten Supply Chains Menschenrechte und Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden.

Warum ein Lieferkettengesetz?

Im globalen Handel schädigen Unternehmen der Umwelt und beuten Menschen aus. Dies passiert im Zuge der weltweiten Wertschöpfungs- und Lieferketten und wurde bisher billigend in Kauf genommen, auch aufgrund seiner geringen Kontrollierbarkeit aufgrund der Entfernung zu z.B. Billiglohnländern. Denn was sich der Kontrolle der Unternehmen entzieht, kann nicht über eine Produkthaftung geltend gemacht werden.

Termine zum Lieferkettengesetz

Nach dem 10 Jahre an dem Richtlinienentwurf für das Lieferkettengesetz in der EU gebastelt wurde, wurde dieses im Jahr 2021 in Deutschland beschlossen. Dort ist es dann ab dem 01.01.2023 wirksam. Vorerst in Etappen, die sich nach der Unternehmensgröße richten. Frankreich, die Niederlande, Großbritannien haben bereits eigene Gesetze. Auch außerhalb Europas, beispielsweise in den USA oder in Australien schreiben Gesetze fest, dass Unternehmen weltweit Menschenrechte achten müssen.

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Was waren die Impulse für das Gesetz?

  • In 2019 bricht ein vermeintlich geprüfter Damm in Brasilien und reisst 246 Menschen in den Tod.
  • 2012 verbrennen 259 Mitarbeiter bei der Arbeit in einer Textilfabrik in Pakistan.
  • 1134 Menschen werden bei einem Einsturz der Fabrik während getötet, während sie ihrer Arbeit nachgehen, Shirts für Marken wie Prada und Gucci zu fertigen. Weitere 2500 Arbeiten werden schwer verletzt.

Das sind nur die bekanntesten Fälle der letzten Jahre, die Dunkelziffer ist anzunehmender weise um einige höher. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.

Was sind die zentralen Punkte des Lieferkettengesetzes?

Grundsätzlich geht es beim EU-Lieferkettengesetz darum, praxistaugliche und mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmen zu schaffen. Ein gesetzlicher Kriterienkatalog muss klar definieren, was Unternehmen im Rahmen der Sorgfaltspflichten konkret zu tun haben.

  1. Internationale Menschenrechte achten und unterstützen: Besonders in Entwicklungsländern Menschenrechte fördern und Maßnahmen ergreifen, keine Mitschuld innerhalb der eigenen Lieferketten tragen.
  2. Sämtlichen Formen von Sklaverei, Menschenhandel, Zwangsarbeit, wirtschaftlicher Ausbeutung aktiv entgegenwirken.
  3. Kinderarbeit verhindern, die vor allem in arbeitsintensiven Industrien auftritt.
  4. Diskriminierung entgegenwirken: Ungleichbehandlung auf Grund von Abstammung, Geschlecht, Behinderung, Religion uvm. ist unzulässig.
  5. Vorsorgeprinzip bei Umweltproblemen: Lieferketten, die sowohl aktiv als auch passive Gesundheitsschäden hervorrufen aufgeben; Zugang zu sauberem Trinkwasser, keine Zerstörung der Grundlagen zum Erhalt und Produktion von Nahrung herbeiführen, uvm.
  6. Umweltbewusstsein aktiv fördern: Entsorgung von Giftmüll, Verlust der Biodiversität, Wasser- und Bodenverschmutzung, giftige Emissionen – Analyse und Gegenmaßnahmen.
  7. Vereinigungsfreiheit wahren: Gewerkschaftschaftliche Zusammenschlüsse achten, keine Diskriminierung aufgrunddessen, Streikrechte wahren.
  8. Korruption und Erpressung entgegenwirken: Betrug bei Lieferanten und staatlichen Stellen schaden der Reputation, der Qualität müssen mittels Risikoanalysen erfasst und eliminiert werden.

Was passiert, wenn Unternehmen dem Gesetz nicht nachkommen?

Im Detail: In Frankreich und Deutschland gilt das Gesetz zunächst für Unternehmen mit einer Größe von über 3.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 300 Millionen Euro. Nach der Einführung der ersten Stufe wird das Gesetz erweitert auf Unternehmen im KMU-Segment ab 500 Mitarbeitern. Deutschen Unternehmen drohen bei Verfehlungen hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro. Ebenso können Bußgelder von bis zu 800.0000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Zudem droht für bis zu drei Jahre der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Mehr dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Was passiert mit den Kosten?

Das neue Lieferkettengesetz führt für viele Unternehmen sicherlich zu erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand. Allerdings nimmt auch das Bewusstsein der Verbraucher für verantwortungsvoll hergestellte Produkte zu. Allein die negative Berichterstattung in den Medien dürfte in vielen Fällen schon genug Anlass bieten, künftig die eigene Lieferkette strenger zu überprüfen. Der Weg zur transparenten Lieferkette ist zukunftsorientiert sicherlich der richtige.

Autorin:

Janine Wolff
Janine ist Betriebswirtin und Designfan, lebt Ihre Leidenschaft fürs Bloggen und ist unsere kreative Social Media und Content Managerin Managerin bei Saloodo!.

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