Janine Wolff
Janine ist Betriebswirtin und Designfan, lebt Ihre Leidenschaft fürs Bloggen und ist unsere kreative Social Media und Content Managerin Managerin bei Saloodo!.
Im globalen Handel schädigen Unternehmen der Umwelt und beuten Menschen aus. Dies passiert im Zuge der weltweiten Wertschöpfungs- und Lieferketten und wurde bisher billigend in Kauf genommen, auch aufgrund seiner geringen Kontrollierbarkeit aufgrund der Entfernung zu z.B. Billiglohnländern. Denn was sich der Kontrolle der Unternehmen entzieht, kann nicht über eine Produkthaftung geltend gemacht werden.
Nach dem 10 Jahre an dem Richtlinienentwurf für das Lieferkettengesetz in der EU gebastelt wurde, wurde dieses im Jahr 2021 in Deutschland beschlossen. Dort ist es dann ab dem 01.01.2023 wirksam. Vorerst in Etappen, die sich nach der Unternehmensgröße richten. Frankreich, die Niederlande, Großbritannien haben bereits eigene Gesetze. Auch außerhalb Europas, beispielsweise in den USA oder in Australien schreiben Gesetze fest, dass Unternehmen weltweit Menschenrechte achten müssen.
Das sind nur die bekanntesten Fälle der letzten Jahre, die Dunkelziffer ist anzunehmender weise um einige höher. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
Grundsätzlich geht es beim EU-Lieferkettengesetz darum, praxistaugliche und mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen für international tätige Unternehmen zu schaffen. Ein gesetzlicher Kriterienkatalog muss klar definieren, was Unternehmen im Rahmen der Sorgfaltspflichten konkret zu tun haben.
Im Detail: In Frankreich und Deutschland gilt das Gesetz zunächst für Unternehmen mit einer Größe von über 3.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 300 Millionen Euro. Nach der Einführung der ersten Stufe wird das Gesetz erweitert auf Unternehmen im KMU-Segment ab 500 Mitarbeitern. Deutschen Unternehmen drohen bei Verfehlungen hohe Strafen von bis zu 50.000 Euro. Ebenso können Bußgelder von bis zu 800.0000 Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes fällig werden. Zudem droht für bis zu drei Jahre der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen. Mehr dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Das neue Lieferkettengesetz führt für viele Unternehmen sicherlich zu erhöhtem Zeit- und Kostenaufwand. Allerdings nimmt auch das Bewusstsein der Verbraucher für verantwortungsvoll hergestellte Produkte zu. Allein die negative Berichterstattung in den Medien dürfte in vielen Fällen schon genug Anlass bieten, künftig die eigene Lieferkette strenger zu überprüfen. Der Weg zur transparenten Lieferkette ist zukunftsorientiert sicherlich der richtige.
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