Winterreifenpflicht: Diese Vorschriften gelten für LKW

Der Winter hat in den meisten Regionen Deutschlands schon vorsichtig sein Gesicht gezeigt. Aber uns stehen eisige Wintertage erst bevor. Seit 1. November gelten neue Winterreifenpflichten. Gerade Transportunternehmen im internationalen Verkehr müssen sich jetzt mit der Winterreifenpflicht und allgemein den Wintervorschriften für LKW beschäftigen. Hier gibt es eine Übersicht über alles Wichtige zum Thema Winterreifen für LKW und allgemeine Wintervorschriften für Nutzfahrzeuge in Europa.
Sicher durch den Winter: Welche Vorschriften gelten für Winterreifen im Winter 2021?
Sicher durch den Winter: Welche Vorschriften gelten für Winterreifen im Winter 2021?

Die kalte Jahreszeit steht bevor und damit wird der Wechsel auf Winterreifen Pflicht. In Deutschland gilt, dass die Reifen bei „winterlichen Bedingungen“, also Kälte, Glätte, Schnee oder Matsch, an allen permanent angetriebenen Antriebsachsen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen angebracht werden müssen. Aber: Seit 1.11. gibt es darüberhinaus einige neue Regeln für Lastkraftwagen. Die Bestimmung schreibt vor, dass Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t (im Amtsdeutsch: Klassen M2 und M3 sowie N2 und N3) bei winterlichen Verhältnissen nicht nur auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen, sondern zudem auf den „vorderen Lenkachsen“.

 

Weitere Umstellungen folgen 2024

Für eine weitere Neuerung hat man etwas mehr Zeit: Ab 2024 dürfen auf den Antriebs- und Lenkachsen bei winterlichen Verhältnissen keine M+S-Reifen mehr verwendet werden, sondern nur noch welche mit dem Symbol der drei Bergspitzen und der Schneeflocke (Three-Peak-Mountain-Snowflake-Symbol, 3PMSF). Die langen Fristen wurden eingeräumt, damit Industrie, Handel und Transportunternehmen genügend Zeit gelassen wird, sich darauf einzustellen.  Bis 2024 dürfen noch M+S-Reifen verwendet werden, allerdings nur solche, die vor dem 1. Januar 2018 hergestellt wurden.

Welche Bußgelder drohen?

Wer die Bereifung nicht den neuen Regeln anpasst, muss mit einem Bußgeld rechnen:

  • Mangelhafte Bereifung: 60 Euro plus ein Punkt in Flensburg
  • Bei durch mangelhafte Bereifung entstandene Behinderungen: 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg
  • Bei einem durch mangelhafte Bereifung herbeigeführten Unfall: 120 Euro plus ein Punkt in Flensburg

„Echte“ Winterreifen im Vergleich zu M+S-Reifen

Fehlen die richtigen Winterreifen, bleibt das Fahrzeug stehen.
Fehlen die richtigen Winterreifen, bleibt das Fahrzeug stehen.

Allerdings sind auch die Reifen mit den Bergspitzen und der Schneeflocke – genau wie die M+S-Reifen – keine wirklichen Winterreifen, sondern eher ein Kompromiss: Sie können ganzjährig genutzt werden. Wer im Winter nach Norwegen fährt, sollte sich lieber echte Winterreifen zulegen. Diese ermöglichen bei Schnee und Glatteis einen viel besseren Grip, wie auch dieser Test zeigt. Nachteil: Wenn man mit diesen Winterreifen in wärme Gegenden (über 6°C) fährt, müsste man die Reifen wieder wechseln. Denn die weicheren „echten“ Winterreifen nutzen dann sehr viel schneller ab und lassen das Fahrzeug sehr viel unruhiger laufen. Die Ganzjahresreifen hingegen bringen deutlich weniger Rollwiderstand und mehr Laufleistung.

Zusätzliche Wintervorschriften beachten

Neben den Reifen müssen LKW-Fahrer auch noch weitere Hinweise befolgen. Auf der Seite des Reifen-Herstellers Continental findet man eine sehr gute Übersicht über alle Wintervorschriften für LKW und Busse in den einzelnen europäischen Ländern. Hier gibt es auch Hinweise zu Schneekettenpflicht, der Mitführpflicht von Schneeschaufeln oder Spikereifen.

Welche Regelungen gelten im Ausland?

Mit Hilfe der umfangreichen Übersicht von Continental zeigen wir hier auf, wie das Ausland die Winterreifenpflicht handhabt.

Diese Tabelle mit Stand 01.11.2021 unterliegt ständigen Neuerungen, daher übernimmt Saloodo! keine Haftung bei Fehlern oder Updates. Quelle: Continental Reifen

 

Besonders in Frankreich wichtige Neuerungen bei Bergregionen

Seit  1.11.2021 gilt zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres eine Winterreifenpflicht für Bergregionen in den Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika. Innerhalb dieser Zonen gilt während der Winterperiode eine permanente Winterreifenpflicht. Aktuell gibt es bis 31. März 2022 eine Karenzphase, in der ein Auge zugedrückt wird. Nach der Übergangsphase wird bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld von 135 EUR erhoben.

Bußgeld im Ausland bei Verletzung der Winterreifenpflicht

 

Land Winterreifenpflicht Schneekettenpflicht Bußgeld
Österreich Ja, bei winterlichen Straßen-
verhältnissen von 1.11 bis 15.4.
Nach Beschilderung bis zu 5.000 Euro
Schweiz Nein, aber Mithaftung im Fall
eines Unfalls durch ungeeignete Bereifung
Nach Beschilderung ca. 90 Euro
Italien Nicht einheitlich. Manchmal
durch Schilder angezeigt,
in Südtirol von 15.11. bis 15.4.
Nach Beschilderung 87 bis 345 Euro (Bußgeldrahmen)
Frankreich Ja, in einigen Regionen
permanente Winterreifenpflicht
Nach Beschilderung 135 Euro (Weiterfahrt wird untersagt)
Slowakei Ja, bei winterlichen Straßenverhältnissen nein ab 60 Euro
Norwegen Nein Nein, aber Fahrzeuge mit Sommerreifen
müssen bei winterlichen Straßen
mit

Autorin:

Janine Wolff
Janine ist Betriebswirtin und Designfan, lebt Ihre Leidenschaft fürs Bloggen & Reisen, und ist unser kreative Social Media Managerin bei Saloodo!.

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