LKW-Fahrer sind oft wochenlang unterwegs und verbringen dabei die meiste Zeit in ihren Fahrzeugen โ auch wรคhrend der (gesetzlich vorgeschriebenen) Ruhezeiten. In einem Urteil aus dem Jahr 2017ย hat der Europรคische Gerichtshof allerdings eindeutig klargestellt, dass die regelmรครige wรถchentliche Ruhezeit (45 Stunden und mehr) nicht in den Fahrzeugen verbracht werden darf. Fรผr diesen Fall muss der Arbeitgeber dafรผr sorgen, dass der Fahrer seine Ruhezeit entweder am eigenen Wohnort oder in einer festen Unterkunft mit Sanitรคreinrichtungen und Versorgungsmรถglichkeiten verbringt. Bei Verstรถรen kann sowohl den Spediteuren als auch den Fahrern ein hohes Buรgeld auferlegt werden.
Wochenruhezeit: Keine Belege erforderlich
Soweit so klarโฆ und doch so unklar. Denn darรผber, wie die Einhaltung der Verordnung kontrolliert werden kann, herrschten in den einzelnen Lรคndern vรถllig unterschiedliche Auffassungen. Beispielsweise mussten LKW-Fahrer in manchen Lรคndern mithilfe von Hotel-Quittungen nachweisen, dass sie ihre wรถchentliche Ruhezeit nicht im LKW verbracht haben. In anderen Lรคndern mussten Fahrer auf frischer Tat ertappt werden. Zumindest dieser Punkt wurde nun von der EU-Kommission in einem Schreiben an die International Road Transport Union (IRU) klargestellt. Zur Frage des Nachweises fรผr regelmรครige Wochenruhezeiten auรerhalb des Fahrzeugs, teilt sie darin mit, dass von Fahrern keine entsprechenden Nachweisdokumente verlangt werden dรผrfen. Als Grundlage dafรผr verweist die Kommission auf den Artikel 36 der Verordnung (EU) 165 / 2014, in der genau beschrieben ist, welche Dokumente einem Kontrolleur vorgelegt werden mรผssen. โEin Dokument fรผr das Verbringen der Ruhezeit auรerhalb des Fahrzeugs ist dort nicht aufgefรผhrtโ, heiรt es dazu auf der Website des Bundesverbandes Spedition und Logistik (DSLV).
Ruhezeit im LKW: Unrechtmรครiges Buรgeld zurรผckfordern
Verstรถรe gegen diese Regelung dรผrfen also nur geahndet werden, wenn der Fahrer direkt und auf frischer Tat ertappt wird. Erfolgt eine entsprechende Kontrolle also genau wรคhrend der Wochenruhezeit, die der Fahrer im Fahrzeug verbringt, wird erst dann ein Buรgeld fรคllig. Andernfalls kann laut der EU Einspruch gegen die mรถgliche Strafe erhoben werden. Und: Die EU-Kommission empfiehlt sogar, gegen unbefugte Kontrollpraktiken vorzugehen. Man solle sich in diesem Fall an die zustรคndigen Stellen wenden und gegebenenfalls eine Rรผckzahlungย anfordern.