Wรถchentliche Ruhezeit von LKW-Fahrern: Keine Nachweise erforderlich

LKW parken auf einem Rastplatz an einer Autobahn
Wenn LKW-Fahrer ihre wรถchentliche Ruhezeit in ihrem Fahrzeug verbringen, drohen empfindliche Strafen. Bisher gab es aber immer wieder Probleme damit (und unterschiedliche Auffassungen darรผber), wie die Einhaltung der EU-Verordnung bewiesen werden kann. Hierzu hat sich nun die EU-Kommission geรคuรŸert und dabei die Kontrollbefugnisse der nationalen Behรถrden deutlich eingeschrรคnkt.

LKW-Fahrer sind oft wochenlang unterwegs und verbringen dabei die meiste Zeit in ihren Fahrzeugen โ€“ auch wรคhrend der (gesetzlich vorgeschriebenen) Ruhezeiten. In einem Urteil aus dem Jahr 2017ย hat der Europรคische Gerichtshof allerdings eindeutig klargestellt, dass die regelmรครŸige wรถchentliche Ruhezeit (45 Stunden und mehr) nicht in den Fahrzeugen verbracht werden darf. Fรผr diesen Fall muss der Arbeitgeber dafรผr sorgen, dass der Fahrer seine Ruhezeit entweder am eigenen Wohnort oder in einer festen Unterkunft mit Sanitรคreinrichtungen und Versorgungsmรถglichkeiten verbringt. Bei VerstรถรŸen kann sowohl den Spediteuren als auch den Fahrern ein hohes BuรŸgeld auferlegt werden.

Wochenruhezeit: Keine Belege erforderlich

Soweit so klarโ€ฆ und doch so unklar. Denn darรผber, wie die Einhaltung der Verordnung kontrolliert werden kann, herrschten in den einzelnen Lรคndern vรถllig unterschiedliche Auffassungen.  width=Beispielsweise mussten LKW-Fahrer in manchen Lรคndern mithilfe von Hotel-Quittungen nachweisen, dass sie ihre wรถchentliche Ruhezeit nicht im LKW verbracht haben. In anderen Lรคndern mussten Fahrer auf frischer Tat ertappt werden. Zumindest dieser Punkt wurde nun von der EU-Kommission in einem Schreiben an die International Road Transport Union (IRU) klargestellt. Zur Frage des Nachweises fรผr regelmรครŸige Wochenruhezeiten auรŸerhalb des Fahrzeugs, teilt sie darin mit, dass von Fahrern keine entsprechenden Nachweisdokumente verlangt werden dรผrfen. Als Grundlage dafรผr verweist die Kommission auf den Artikel 36 der Verordnung (EU) 165 / 2014, in der genau beschrieben ist, welche Dokumente einem Kontrolleur vorgelegt werden mรผssen. โ€žEin Dokument fรผr das Verbringen der Ruhezeit auรŸerhalb des Fahrzeugs ist dort nicht aufgefรผhrtโ€œ, heiรŸt es dazu auf der Website des Bundesverbandes Spedition und Logistik (DSLV).

Ruhezeit im LKW: UnrechtmรครŸiges BuรŸgeld zurรผckfordern

VerstรถรŸe gegen diese Regelung dรผrfen also nur geahndet werden, wenn der Fahrer direkt und auf frischer Tat ertappt wird. Erfolgt eine entsprechende Kontrolle also genau wรคhrend der Wochenruhezeit, die der Fahrer im Fahrzeug verbringt, wird erst dann ein BuรŸgeld fรคllig. Andernfalls kann laut der EU Einspruch gegen die mรถgliche Strafe erhoben werden. Und: Die EU-Kommission empfiehlt sogar, gegen unbefugte Kontrollpraktiken vorzugehen. Man solle sich in diesem Fall an die zustรคndigen Stellen wenden und gegebenenfalls eine Rรผckzahlungย anfordern.

Bild von Daniel Mahnken, Leiter Unternehmenskommunikation bei Saloodo!

Autorin:

Daniel Mahnken
Daniel Mahnken ist Senior Corporate Communications Manager bei Saloodo!. Als gelernter Journalist liegt ihm das Schreiben quasi im Blut. Nach seinem Sportpublizistik-Studium wollte er eigentlich Germany’s Next Sport-Kommentator werden, doch dann entdeckte er die Logistik und kommt seitdem nicht mehr davon los.

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