Die Vorschriften zur Ausrüstung von LKW mit Winterreifen sind bereits im Juni vor zwei Jahren in Kraft getreten, doch nun läuft die damals eingeräumte Übergangsfrist ab. Die bisherige Regelung, dass LKW nur auf den Antriebsachsen eine winterliche Bereifung benötigen, ist in dieser Saison letztmalig gültig. Ab dem 1. Juli 2020 müssen nun neben den Antriebsachsen auch die vorderen Lenkachsen bei LKW ab 3,5 Tonnen bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit Winterreifen ausgestattet werden.
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Wer künftig mit unzulässiger Bereifung bei Glatteis oder Schnee unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Ordnet der Fahrzeughalter das Fahren mit unzulässiger Bereifung an oder lässt dies zu, wird eine Strafe in Höhe von 75 Euro fällig.