Die Vorschriften zur Ausrüstung von LKW mit Winterreifen sind bereits im Juni vor zwei Jahren in Kraft getreten, doch nun läuft die damals eingeräumte Übergangsfrist ab. Die bisherige Regelung, dass LKW nur auf den Antriebsachsen eine winterliche Bereifung benötigen, ist in dieser Saison letztmalig gültig. Ab dem 1. Juli 2020 müssen nun neben den Antriebsachsen auch die vorderen Lenkachsen bei LKW ab 3,5 Tonnen bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit Winterreifen ausgestattet werden.
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Spediteure und Fuhrparkleiter, die planen, zum Winter neue Reifen zu kaufen, sollten die neue Winterreifen-Regelung für die Lenkachsen schon mit in ihre Überlegungen einbeziehen. Zwar werden normale M+S-Reifen werden noch bis zum 30. September 2024 als Winterreifen anerkannt. Voraussetzung ist jedoch, dass diese bis zum Jahresende 2017 produziert wurden. Als Winterreifen gelten ab dem 1. Oktober 2024 künftig nur noch Reifen, die mit dem Alpine-Symbol (Symbol eines Bergs mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind.
Wer künftig mit unzulässiger Bereifung bei Glatteis oder Schnee unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Ordnet der Fahrzeughalter das Fahren mit unzulässiger Bereifung an oder lässt dies zu, wird eine Strafe in Höhe von 75 Euro fällig.