Diese Umsetzungsmöglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge haben Arbeitgeber:
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Direktzusage: Der Arbeitgeber erbringt die Leistungen selbst. Er bildet bilanzielle Rückstellungen und wählt eine Form der Geldanlage aus. Es besteht Beitragspflicht zum Pensionssicherungsverein.
- Unterstützungskasse: Die Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Versorgungsberechtigten jedoch formal keinen Rechtsanspruch gewährt.
- Pensionskasse: Es handelt sich bei der Pensionskasse um ein selbstständiges Versicherungsunternehmen.
- Direktversicherung: Zwischen der Pensionskasse und der Direktversicherung gelten in vielen Bereichen ähnliche Bedingungen. Gemeint ist mit der Direktversicherung ein Angebot einer Lebensversicherungsgesellschaft.
- Pensionsfonds: Die Neueinführung der Option des Pensionsfonds wurde im Jahr 2002 realisiert. Ein Vorteil ist die hohe Aktienquote.
Berechnung der Anteile des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer entscheidet, ob er die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge nutzen möchte und hierfür bereit ist, einen Teil seines Lohns als Beiträge zu verwenden. Die umgewandelten Gehaltsteile unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Sind keine einzelvertraglichen oder tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen vorgesehen, dann reduziert sich der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung durch die Umwandlung von Teilen des Gehalts. Verbucht werden die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge als Betriebsausgaben.
Mittels betrieblicher Altersvorsorge dem Fachkräftemangel in der Transport- und Logistikbranche entgegenwirken
Die betriebliche Altersvorsorge eignet sich als Maßnahmen zur Erhöhung der Mitarbeiterbindung und der Mitarbeitermotivation. Sie vermittelt den Angestellten Wertschätzung und eine positive Perspektive für das Alter. Insbesondere in der Transport- und Logistikbranche bieten sich dadurch Möglichkeiten hinsichtlich der Bewältigung des Fachkräftemangels. Laut einer Umfrage des Münchener Ifo Instituts geben 40 Prozent der Unternehmen des Landverkehrs-Sektors an, im Bereich der Lagerei zu wenige Fachkräfte zu finden.
Der Arbeitgeber muss Aufklärungsarbeit bei der betrieblichen Altersvorsorge leisten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Folgen aufzuklären, die entstehen, wenn ein Teil des Gehalts im Rahmen der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Unter anderem entstehen folgende Auswirkungen:
- Der Arbeitnehmer erhält weniger Lohn.
- Es werden weniger Beiträge in die Sozialversicherung einbezahlt.
- Der Arbeitnehmer verzichtet teilweise auf verkürzte Altersrente und Erwerbsminderungsansprüche.
- Leistungen bei Arbeitslosigkeit reduzieren sich.
- Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist niedriger.
Allerdings muss der Arbeitgeber keine Rechtsberatung vornehmen, er informiert lediglich.
Welche Vorteile resultieren für den Arbeitnehmer durch die betriebliche Altersvorsorge?
Der Arbeitnehmer spart durch die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge Steuern und Beiträge zu den Sozialversicherungen ein. Zu beachten ist, dass die Leistungen aus der Versorgung nachgelagert steuerpflichtig sind: Die Mitarbeiter beziehungsweise die späteren Rentner müssen für die erhaltenen Leistungen aus der betrieblichen Rentenversicherung Steuern begleichen. Jedoch ist der Steuersatz zu diesem Zeitpunkt niedriger, da die Einkünfte im Alter niedriger sind. Basierend auf dem 3-Säulen-Modell handelt es sich bei der betrieblichen Altersvorsorge um ein wichtiges Element der Altersvorsorge, das sicherstellen soll, dass die jetzigen Angestellten im Alter abgesichert sind. Arbeitgeber treffen gemeinsam mit den Arbeitnehmern Vorsorge für die Zukunft.
Die Mobilitätsrente der Verkehrsverbände
Die Mobilitätsrente hat das Ziel, die Versorgung im Alter für Beschäftigte der Verkehrswirtschaft zu stärken. Die führenden Verkehrsverbände haben daher das Projekt Mobilitätsrente entworfen. Sie möchten attraktive Angebote in der Altersvorsorge – und auch in der Kranken- und Unfallversicherung – erschaffen. Von diesen Konzepten profitieren Mitarbeiter von Unternehmen aus folgenden Bereichen:
- Spedition und Logistik
- Lagerhaltung
- Güterverkehr
- Entsorgung
- Personenbeförderung
Die Verbände haben sich im „Versorgungswerk der Verkehrswirtschaft e.V. (VVW)“ zusammengeschlossen. Exklusive Partner sind die Allianz und die R+V Versicherung. Ausgangspunkt für die Gründung dieser Vereinigung waren das sinkende Rentenniveau, der Fachkräftemangel und der demografische Mangel. Die soziale Absicherung der Beschäftigten der Transportbranche soll auf diese Weise branchenweit realisiert werden.