Selbstständig als LKW-Fahrer: Die wichtigsten Regeln für das Geschäft

Porträt einer Frau als professioneller LKW-Fahrer, die einen LKW fährt.
Es ist zwar in Europa ein eher seltener Anblick (ungleich etwa zu den USA und Kanada), aber dennoch gibt es auch bei uns viele LKW-Fahrer, die als selbstständige Ein-Mann-Unternehmen oder Eine-Frau-Unternehmen operieren. Wer auf diese Weise Fahrer, Führungskraft, Disponent und weitere Positionen in Personalunion ist, sollte auf einiges achten.

Experten wissen es längst: Für manche Charaktere ist es nicht so wichtig, in welcher Branche sie arbeiten. Vielen ist sogar eine riesige Arbeitsmenge weitgehend gleich – wenn sie dabei bloß ihr eigener Chef sind und sich von niemandem etwas vorschreiben lassen müssen.

Porträt einer Frau als professioneller LKW-Fahrer, die einen LKW fährt.
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Angesichts dessen gibt es in unserer Branche ebenfalls einige Menschen, die ihre Freiheit durch eine Selbstständigkeit leben möchten. Solange dies mit einem eigenen LKW geschieht, ist das eine selbstständige Tätigkeit wie jede andere – richterlich bestätigt.

Wer allerdings einen solchen Traum hegt, gänzlich auf eigene Rechnung und ohne Kollegenschaft und Vorgesetzte als Kraftfahrer zu arbeiten, der sollte einiges sehr genau beachten. Denn gerade in dieser Branche sind die Herausforderungen und Risiken mannigfaltig.

Die Arbeitszeiten unbedingt beachten

Normalerweise gilt in Deutschland eine Regel: Wer selbstständig ist, für den gilt alles, was die Gesetze bezüglich Pausen, Arbeitszeiten, Wochenende und Urlaubstagen sagen, schlicht und ergreifend nicht – er ist ja nicht angestellt.

Digitaler Fahrtenschreiber in einem LKW aus einem Winkel mit ausgeworfener Fahrerkarte.
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Als LKW-Fahrer selbstständig zu sein, ist die interessante große Ausnahme davon. Für diese Personen gelten praktisch dieselben Regeln der 48 Wochenstunden, die auf 60 ausgeweitet werden dürfen, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in den zurückliegenden Monaten 48 nicht überschritten hat.

Tatsächlich ist das Gesetz an diesem Punkt sogar etwas schwammig formuliert, was die Nachtarbeit anbelangt. Das führt dazu, dass selbstständige Fahrer rein rechtlich sogar weniger arbeiten dürfen als ihre angestellten Pendants. Hier kann man jedem nur wirklich raten, sich umfassend vor Beginn der Selbstständigkeit einzuarbeiten, um womöglich teure Fehler zu vermeiden.

Beim Sozialversicherungsschutz nicht geizen

Viele selbstständige LKW-Fahrer waren zuvor angestellt. Als solche waren sie dementsprechend gesetzlich krankenversichert. Damit entsteht die grundsätzliche Möglichkeit, es als Selbstständiger weiterhin zu bleiben. Allerdings sollte das gründlich durchgerechnet werden.

Wer als hauptberuflicher Selbstständiger freiwillig pflichtversichert ist, muss aktuell (2022) monatlich mindestens 153,53 beziehungsweise 160,11 Euro (ohne und mit Krankengeld) plus individuelle Zusatzbeiträge seines Versicherers zahlen – in der Realität werden derart geringe Summen jedoch nur fällig, wenn die Umsätze sich im Bereich der Mindestbemessungsgrundlage bewegen. Derzeit wären das 1096,67 Euro.

Das heißt, wer …

  • vergleichsweise jung und
  • ohne nennenswerte Vorerkrankungen und
  • ohne erwerbslosen Partner

ist, der sollte den Taschenrechner zücken. Denn die private Krankenversicherung ist völlig anders aufgestellt. Es kann deshalb möglich sein, trotz Risikozuschläge geringere Beiträge in der PKV zu zahlen als in der GKV und dennoch die deutlich besseren Leistungen zu erhalten – letzteres gilt sowieso universell.

Aufgrund der besonderen Natur dieser Selbstständigkeit sollte zudem unbedingt und in jeder Konstellation Krankengeld vereinbart werden. Wer allein arbeitet, hat andernfalls gar keine Einnahmen, falls etwas ihn vom Fahren abhält.

Des Weiteren sind natürlich eine (irgendwie geartete) Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Unfallversicherung dringend empfohlen.

Weiterhin müssen sich selbstständige Fahrer natürlich um die Rente kümmern. Gerade angesichts des zehrenden Berufs und häufig frühzeitigem Ausscheiden sollte diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit gegönnt werden.

Unbedingt zuvor schulen und bilden

Erfolgreiche, glückliche Gruppe von Mitarbeitern, die während einer Präsentation Software, Analyee und Logistik lernt.
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Viele Selbstständige, nicht nur LKW-Fahrer, scheitern, weil sie zuvor nicht bedenken, wie viele Aufgaben ihr künftiger Beruf verlangt. Viele sehen im Vorfeld nur die schönen Seiten des Berufs und sind danach regelrecht erschüttert, welch enormen Teil „die anderen Aufgaben“ einnehmen. Allein, was die Buchhaltung anbelangt, sprechen wir von einer Arbeit, die nicht umsonst in vielen Firmen von einer eigenen Abteilung erledigt wird.

Ohne allzu tief auf die Details einzugehen: Es gibt bezüglich der Büroarbeit unzählige Fallstricke. Es gibt zahlreiche Bildungsangebote für Gründer. LKW-Fahrer sollten diese unbedingt wahrnehmen, bevor sie sich in eine Selbstständigkeit in der Logistik begeben. Geht es erst einmal los, bleibt keine Zeit mehr dafür.

Nicht die simpelste Rechtsform wählen

Keine Selbstständigkeit ohne Rechtsform. Allerdings ist das Thema zugegebenermaßen recht umfangreich und kompliziert – und teilweise teuer. Vor allem wegen letzterem wählen viele LKW-Fahrer den Weg des geringsten Widerstandes und gehen als Ein-Mann-Unternehmen den Weg des eingetragenen Kaufmannes (e. K.)

Das Problem hieran: Diese Rechtsform gehört zu denjenigen, bei denen die eingetragenen Personen nicht nur mit dem Firmen-, sondern ihrem gesamten Privatvermögen haften. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich beispielsweise einen Brand des LKWs samt Hänger und Ladung auszumalen, durch den nicht nur die Selbstständigkeit, sondern die gesamte Existenz ruiniert wird.

Es mag zwar angesichts der Pflicht zu Eigenkapital bzw. Rücklagen weniger attraktiv wirken, tatsächlich sind diesbezüglich die GmbH und vor allem die UG die sicherere Alternative für selbstständige Fahrer. Bei letzterem genügt ein Stammkapital von einem Euro, dafür muss ein Viertel des Jahresüberschusses als Gewinnrücklage eingestellt werden. Im Gegenzug gibt es aber die besagte Haftungsbeschränkung auf das Firmenkapital und somit eine enorm wichtige Sicherheit. Zudem ist es leichter, jemanden mit an Bord zu nehmen, falls das Unternehmen doch eines Tages etwas wachsen soll.

Beim LKW nicht sparsam sein

Der LKW, wahrscheinlich sogar mit eigenem Auflieger, ist der wichtigste Besitz eines selbstständigen Transportunternehmers. Ja, das Fahrzeug ist sogar das Unternehmen. Allerdings ist beides natürlich ein ganz erheblicher Kostenpunkt.

Diesbezüglich deshalb ein guter Rat: Das Startkapital muss ausreichen, um sich ein Gespann zu kaufen, das viele Monate ohne jegliche Probleme und Schäden durchhält. Wer hierbei spart, der zahlt oft doppelt und dreifach drauf, wenn seine Maschine unterwegs einen Schaden erleidet – denn in den ersten Monaten gibt es schlicht nicht genügend Geld, um damit auch noch ungeplante Reparaturen bezahlen zu können.

Wessen Budget nicht den Kauf eines adäquaten Fahrzeugs gestattet, der sollte besser den Weg des Leasings gehen. Zwar hat er dann trotzdem sämtliche Pflichten, handelt es sich jedoch um ein neues oder junges Gebrauchtfahrzeug, ist das Risiko überschaubar – und geringer, als gutes Geld für den Kauf eines viel älteren Trucks auszugeben, der vielleicht nur Probleme bereitet.

Bild von Daniel Mahnken, Leiter Unternehmenskommunikation bei Saloodo!

Autorin:

Daniel Mahnken
Daniel Mahnken ist Head of Corporate Communications bei Saloodo!. Als gelernter Journalist liegt ihm das Schreiben quasi im Blut. Nach seinem Sportpublizistik-Studium wollte er eigentlich Germany’s Next Sport-Kommentator werden, doch dann entdeckte er die Logistik und kommt seitdem nicht mehr davon los.

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